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=== Vollgymnasium ===
=== Vollgymnasium ===
[[Datei:Hibbaeus Magnus 1638.JPG|mini|283x283px|Porträt des Schuldirektors [[Hibbaeus Magnus]] in der Zeit um 1638.]]
Unter [[Ulrich II. Cirksena|Graf Ulrich II.]] wurde die Schule 1631 dann zu einem "Paedagogium illustre" erhoben und erhielt den Namen "Schola Ulriciana" (Ulrichsschule). Sie wurde damit zu einem Vollgymnasium, einem "echten" Gymnasium. Ab sofort war hier der Erwerb der Hochschulreife (Abitur) möglich. Ab diesem Zeitpunkt hatte die Schule acht Klassen und acht Lehrer. Gleichzeitig ließ er das zwischenzeitlich durch Kriege und Naturgewalten stark heruntergekommene Gebäude grundlegend erneuern und finanzierte es aus einem von ihm geschaffenen Stiftungsvermögen. Die auf Dauer angelegte und sehr größzügige Unterstützung bildete den Grundstock für die weitere Entwicklung der "Ulrichsschule". Aus der gräflichen Schenkungsurkunde, datiert auf den 21. August 1631, geht hervor, dass die Vorstellungen von Ulrich II. durchaus konkrete Züge annahmen. Er definierte Unterrichtsziele und dass minderbemittelte Schüler (minderbemittelt im Sinne von "wenig vermögend") für wenig Geld Anspruch auf einen Mittagstisch ("Mensa") und im Bedarfsfall eine Unterkunft hätten. Das Original der sowohl auf Latein als auch in deutscher Sprache verfassten Urkunde befindet sich heute im Staatsarchiv in Aurich (StAA, Rep. 135, Nr. 15). Aus anderen Unterlagen geht hervor, dass die Kinder für Kost und Logis im [[Weinhaus]] untergebracht waren. Bereits 1630 ordnete Ulrich II. an, dass zum besseren Unterhalt der Kirchen und Schulen sowie deren Bediensteten alle öffentlichen Versteigerungen ("Kerttz-Käufe") wie auch alle bürgerlichen Zusammenkünfte im nahegelegenen Weinhaus stattzufinden haben.<ref name=":3" />
Unter [[Ulrich II. Cirksena|Graf Ulrich II.]] wurde die Schule 1631 dann zu einem "Paedagogium illustre" erhoben und erhielt den Namen "Schola Ulriciana" (Ulrichsschule). Sie wurde damit zu einem Vollgymnasium, einem "echten" Gymnasium. Ab sofort war hier der Erwerb der Hochschulreife (Abitur) möglich. Ab diesem Zeitpunkt hatte die Schule acht Klassen und acht Lehrer. Gleichzeitig ließ er das zwischenzeitlich durch Kriege und Naturgewalten stark heruntergekommene Gebäude grundlegend erneuern und finanzierte es aus einem von ihm geschaffenen Stiftungsvermögen. Die auf Dauer angelegte und sehr größzügige Unterstützung bildete den Grundstock für die weitere Entwicklung der "Ulrichsschule". Aus der gräflichen Schenkungsurkunde, datiert auf den 21. August 1631, geht hervor, dass die Vorstellungen von Ulrich II. durchaus konkrete Züge annahmen. Er definierte Unterrichtsziele und dass minderbemittelte Schüler (minderbemittelt im Sinne von "wenig vermögend") für wenig Geld Anspruch auf einen Mittagstisch ("Mensa") und im Bedarfsfall eine Unterkunft hätten. Das Original der sowohl auf Latein als auch in deutscher Sprache verfassten Urkunde befindet sich heute im Staatsarchiv in Aurich (StAA, Rep. 135, Nr. 15). Aus anderen Unterlagen geht hervor, dass die Kinder für Kost und Logis im [[Weinhaus]] untergebracht waren. Bereits 1630 ordnete Ulrich II. an, dass zum besseren Unterhalt der Kirchen und Schulen sowie deren Bediensteten alle öffentlichen Versteigerungen ("Kerttz-Käufe") wie auch alle bürgerlichen Zusammenkünfte im nahegelegenen Weinhaus stattzufinden haben.<ref name=":3" />