Alte Nadörster Schule: Unterschied zwischen den Versionen
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Für das Jahr 1828 liegt ein Bericht des Norder Superintendenten vor, in dem er den hier tätigen Lehrer [[Johann Janshen Eilts]] für seine guten Kenntnisse in Rechtschreibung und Religionskenntnisse lobt. Offenbar hatte er ihn zuvor einer den "königlichen Vorschriften" entsprechenden Vorschriften geprüft. Hier wird ersichtlich, dass die Schulträgerschaft in den Händen der Kirche lag. In früheren Zeiten war dies nicht ungewöhnlich. 1830 wird [[Christian Bernhard Cöster]] neuer Schullehrer. | Für das Jahr 1828 liegt ein Bericht des Norder Superintendenten vor, in dem er den hier tätigen Lehrer [[Johann Janshen Eilts]] für seine guten Kenntnisse in Rechtschreibung und Religionskenntnisse lobt. Offenbar hatte er ihn zuvor einer den "königlichen Vorschriften" entsprechenden Vorschriften geprüft. Hier wird ersichtlich, dass die Schulträgerschaft in den Händen der Kirche lag. In früheren Zeiten war dies nicht ungewöhnlich. 1830 wird [[Christian Bernhard Cöster]] neuer Schullehrer. | ||
Am 28. Dezember 1848 schreibt der hier tätige Lehrer [[Johann Goldenstein]] einen Brief an | Am 28. Dezember 1848 schreibt der hier tätige Lehrer [[Johann Goldenstein]] einen Brief an [[Thole Strate|Pastor Strate]], den Vorsitzenden des Schulvorstandes, in dem er um die Abschaffung der damals gängigen "Reihetisches" bittet. Hierunter verstand man in früheren Jahren die gängige und weit verbreitete Praxis, dass der Schullehrer reihum bei den Eltern der von ihm unterrichteten Schulkindern zum Mittagessen geladen wurde. Dies war Teil des kargen Lehrerlohns in früheren Tagen. Goldenstein beschwerte sich, dass die Wege zu den Eltern zu lang seien und diese nur in den seltensten Fällen das Essen pünktlich fertig hätten, sodass er oftmals 1,5 Stunden unterwegs sei. Er wünsche sich ein erhöhtes Entgelt, das ihm eine Verköstigung in einer nahegelegenen Gastwirtschaft ermögliche. Aus dem Schreiben geht hervor, dass Lehrer Goldenstein in diesem Jahr die Kinder von 11 Familien unterrichtete, von denen 10 Hofbesitzer waren, die durchaus in der Lage seien, das geforderte, erhöhte Entgelt von zusätzlichen 50 Reichstalern aufzubringen. Die meisten Eltern seien für die eigenständige Abschaffung des "Reihetisches" bzw. Zahlung eines Kostgeldes jedoch offenbar nicht bereit. | ||
Bei den zuständigen Stellen fand das Ansuchen Goldensteins scheinbar Gehör. So heißt es am 13. August 1849, dass die Aufhebung des "Reihetisches" veranlasst und eine Zusatzgebühr für die Eltern in Höhe von insgesamt 50 Reichstalern erhoben werden würde. Hiergegen legten einige Eltern einen Einspruch beim [[Amtmann]] in [[Amt Berum|Berum]] ein. So schreibt Landwirt Molter, dass er sich nur an das Gesetz halte und er daher weiterhin den Reihetisch fordere.<ref>StAA, Rep. 16, 2; StAA, Rep. 38, 1237</ref> | Bei den zuständigen Stellen fand das Ansuchen Goldensteins scheinbar Gehör. So heißt es am 13. August 1849, dass die Aufhebung des "Reihetisches" veranlasst und eine Zusatzgebühr für die Eltern in Höhe von insgesamt 50 Reichstalern erhoben werden würde. Hiergegen legten einige Eltern einen Einspruch beim [[Amtmann]] in [[Amt Berum|Berum]] ein. So schreibt Landwirt Molter, dass er sich nur an das Gesetz halte und er daher weiterhin den Reihetisch fordere.<ref>StAA, Rep. 16, 2; StAA, Rep. 38, 1237</ref> | ||