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Als '''COVID 19-Pandemie''' wird der weltweite Ausbruch der Atemwegserkrankung COVID-19 ("COronaVIrus Disease 2019), einer Atemwegserkrankung, die in den meisten Fällen mild oder symptomlos, aber in Ausnahmefällen auch schwerwiegende bis lebensbedrohliche oder gar tödliche Verläufe nehmen kann, bezeichnet. Das Virus wurde erstmals im Dezember 2019 in Wuhan (Volksrepublik China) beschrieben und breitete sich daraufhin in kürzester Zeit auf der ganzen Welt aus. Am 27. Januar 2020 wurde der erste Fall in Deutschland amtlich erfasst und am 28. Januar vom Bayerischen Gesundheitsministerium bekanntgegeben.
Als '''COVID 19-Pandemie''' wird der weltweite Ausbruch der Atemwegserkrankung COVID-19 ("COronaVIrus Disease 2019), einer Atemwegserkrankung, die in den meisten Fällen mild oder symptomlos, aber in Ausnahmefällen auch schwerwiegende bis lebensbedrohliche oder gar tödliche Verläufe nehmen kann, bezeichnet. Das Virus wurde erstmals im Dezember 2019 in Wuhan (Volksrepublik China) beschrieben und breitete sich daraufhin in kürzester Zeit auf der ganzen Welt aus. Am 27. Januar 2020 wurde der erste Fall in Deutschland amtlich erfasst und am 28. Januar vom Bayerischen Gesundheitsministerium bekanntgegeben.
In Ostfriesland wurde das Virus erstmalig am 4. März 2020 von einem Labor bestätigt. Eine Frau aus Westoverledingen hatte sich vermutlich im Emsland angesteckt.


==Verlauf==
==Verlauf==
Trotz anfänglicher Besorgnis angesichts des ersten Falls gab es zunächst keine Einschnitte in den Alltag. Das Robert Koch-Institut (RKI) erklärte noch am 22. Januar 2020, "dass nur wenige Menschen von anderen Menschen angesteckt werden können" und dass sich das Virus nicht sehr stark auf der Welt ausbreiten würde. Offenbar war das RKI in der Annahme, es handele sich um einen ähnlichen Verlauf wie bei der SARS-Pandemie 2002/2003. Dies wurde vom Virologen Alexander Kekulé kritisiert, der am selben Tag erklärte, dass er "nicht ganz die Gelassenheit des Robert Koch-Instituts" teile.
Trotz anfänglicher Besorgnis angesichts des ersten Falls gab es zunächst keine Einschnitte in den Alltag. Das Robert Koch-Institut (RKI) erklärte noch am 22. Januar 2020, "dass nur wenige Menschen von anderen Menschen angesteckt werden können" und dass sich das Virus nicht sehr stark auf der Welt ausbreiten würde. Offenbar war das RKI in der Annahme, es handele sich um einen ähnlichen Verlauf wie bei der SARS-Pandemie 2002/2003. Dies wurde vom Virologen Alexander Kekulé kritisiert, der am selben Tag erklärte, dass er "nicht ganz die Gelassenheit des Robert Koch-Instituts" teile.
Am 11. März gab die Stadt Norden bekannt, dass der Unterricht an der [[Oberschule Norden]] sowie an der Außenstelle der [[Kooperative Gesamtschule Hage-Norden|Kooperativen Gesamtschule Hage-Norden]] am 12. und 13. März aufgrund eines Corona-Verdachtsfalles ausfallen werde. Der Verdacht bestätigte sich in der Folgewoche jedoch nicht. Bereits am 12. März sagte die Stadt Norden die Ausschusssitzungen des [[Stadtrat|Stadtrats]] sowie die jährliche [[Müllsammelaktion]] ab. Einen Tag später wurden die Verwaltungseinrichtungen sowie die [[Stadtbibliothek]] für den Besucherverkehr geschlossen. Am 16. März folgte das [[Ostfriesisches Teemuseum|Ostfriesische Teemuseum]].


Am 17. März veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt "hoch" ein. Die Belastung des Gesundheitswesens könne örtlich "sehr hoch" sein. Daraufhin legten zunächst einzelne Bundesländer Maßnahmen zu Ausgangsbeschränkungen fest, beispielsweise wurden in Baden-Württemberg ab dem 18. März 2020 gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, Kirchen, Synagogen, Moscheen, Kultur- und Bildungseinrichtungen geschlossen und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erließ am 20. März 2020 per Allgemeinverfügung eine vorläufige Ausgangsbeschränkung mit Wirkung vom 21. März 2020 bis zunächst 3. April 2020.
Am 17. März veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt "hoch" ein. Die Belastung des Gesundheitswesens könne örtlich "sehr hoch" sein. Daraufhin legten zunächst einzelne Bundesländer Maßnahmen zu Ausgangsbeschränkungen fest, beispielsweise wurden in Baden-Württemberg ab dem 18. März 2020 gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, Kirchen, Synagogen, Moscheen, Kultur- und Bildungseinrichtungen geschlossen und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erließ am 20. März 2020 per Allgemeinverfügung eine vorläufige Ausgangsbeschränkung mit Wirkung vom 21. März 2020 bis zunächst 3. April 2020.
Auch die Stadt Norden reagierte frühzeitig auf die kommende Ungewissheit. Bereits am 12. März sagte sie die Ausschusssitzungen des [[Stadtrat|Stadtrats]] sowie die jährliche [[Müllsammelaktion]] ab. Einen Tag später wurden die Verwaltungseinrichtungen sowie die [[Stadtbibliothek]] für den Besucherverkehr geschlossen. Am 16. März folgte das [[Ostfriesisches Teemuseum|Ostfriesische Teemuseum]].


Am 13. und 17. März beschlossen Bund und Länder eine Reihe von Maßnahmen, um das Gesundheitssystem auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen vorzubereiten. Dazu gehörten die Verschiebung planbarer Operationen und ein Notfallplan für Krankenhäuser, mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt werden sollen. Gleichzeitig wurden Quarantänemaßnahmen für Reisende aus dem Ausland und Reisebeschränkungen beschlossen.
Am 13. und 17. März beschlossen Bund und Länder eine Reihe von Maßnahmen, um das Gesundheitssystem auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen vorzubereiten. Dazu gehörten die Verschiebung planbarer Operationen und ein Notfallplan für Krankenhäuser, mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt werden sollen. Gleichzeitig wurden Quarantänemaßnahmen für Reisende aus dem Ausland und Reisebeschränkungen beschlossen.
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War die Osterzeit (10. bis 13. April 2020) in den Vorjahren stets einer der Hauptreisezeiten in der Region, kam das touristische Leben vollständig zum Erliegen. Die normalerweise zu dieser Zeit stark frequentierte [[Norddeicher Straße]] beispielsweise glich einer Geisterstraße. Neben der [[Polizei Norden|Polizei]] - mit Unterstützung von Bereitschaftspolizisten aus Osnabrück und Oldenburg - war auch das Ordnungsamt der Stadt Norden und des Landkreis Aurich unterwegs, um die Einhaltung der Verfügungen zu kontrollieren. Das Verbote umfasste auch den Aufenthalt mit Wohnmobilen. Mehrere Touristen versuchten, sich mit ihren Wohnmobilen an nicht frei einsehbaren Stellen zu postieren, was den Behörden in der Regel jedoch bekanntwurde.
War die Osterzeit (10. bis 13. April 2020) in den Vorjahren stets einer der Hauptreisezeiten in der Region, kam das touristische Leben vollständig zum Erliegen. Die normalerweise zu dieser Zeit stark frequentierte [[Norddeicher Straße]] beispielsweise glich einer Geisterstraße. Neben der [[Polizei Norden|Polizei]] - mit Unterstützung von Bereitschaftspolizisten aus Osnabrück und Oldenburg - war auch das Ordnungsamt der Stadt Norden und des Landkreis Aurich unterwegs, um die Einhaltung der Verfügungen zu kontrollieren. Das Verbote umfasste auch den Aufenthalt mit Wohnmobilen. Mehrere Touristen versuchten, sich mit ihren Wohnmobilen an nicht frei einsehbaren Stellen zu postieren, was den Behörden in der Regel jedoch bekanntwurde.


Am 15. April und 6. Mai beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder eine allmähliche Öffnung des öffentlichen Lebens. Geschäfte, Gastronomie und andere Dienstleistungsbetriebe und Kultureinrichtungen wie Museen konnten schrittweise wieder für ihr Publikum öffnen – unter Abstands- und Hygieneauflagen. Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wurden gestattet, in Schulen und Kindertagesstätten die Notbetreuung erweitert. Weiterhin sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden, Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 5. Juni verlängert. Großveranstaltungen blieben weiterhin verboten. Zusätzlich wurde eine Empfehlung zum Tragen von Alltagsmasken im ÖPNV und Einzelhandel ausgesprochen werden. Gleichzeitig sollten der Bewohner von Alten- und Pflegeheime ohne Isolation geschützt werden, die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst und die Kapazität der Corona-Tests erhöht werden. Für Norden wurde eine Maskenpflicht auf dem [[Wochenmarkt]] verhängt.
Am 15. April und 6. Mai beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder eine allmähliche Öffnung des öffentlichen Lebens. Geschäfte, Gastronomie und andere Dienstleistungsbetriebe und Kultureinrichtungen wie Museen konnten schrittweise wieder für ihr Publikum öffnen – unter Abstands- und Hygieneauflagen. Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wurden gestattet, in Schulen und Kindertagesstätten die Notbetreuung erweitert. Weiterhin sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden, Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 5. Juni verlängert. Großveranstaltungen blieben weiterhin verboten. Zusätzlich wurde eine Empfehlung zum Tragen von Alltagsmasken im ÖPNV und Einzelhandel ausgesprochen werden. Gleichzeitig sollten der Bewohner von Alten- und Pflegeheime ohne Isolation geschützt werden, die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst und die Kapazität der Corona-Tests erhöht werden. Für Norden wurde eine Maskenpflicht auf dem [[Wochenmarkt]] verhängt. Mit dem Beschluss vom 6. Mai 2020 erhielten die Länder weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen. Gleichzeitig wurde am 6. Mai zum ersten Mal beschlossen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit besonders hoher Inzidenz schärfere Infektionsschutzmaßnahmen gelten sollten. Diese sogenannte Hotspot-Strategie wurde anschließend in gemeinsamen Beschlüssen vom 7. und 14. Oktober 2020 ausgebaut und präzisiert. In zwei weiteren Videoschaltkonferenzen am 27. August 2020 und am 29. September 2020 beschlossen Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder eine Reihe von Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmen. Das betraf etwa die Teststrategie für Personen, die aus dem Ausland einreisen, zusätzliche Mittel für digitale Unterrichtsangebote und die Erweiterung der empfohlenen individuellen Hygienemaßnahmen durch regelmäßiges Lüften und die Nutzung der Corona-Warn-App. Die beschlossenen Lockerungen führten im Mai dazu, dass auch die Touristen wieder nach Norden kamen.


Mit dem Beschluss vom 6. Mai 2020 erhielten die Länder weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen. Gleichzeitig wurde am 6. Mai zum ersten Mal beschlossen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit besonders hoher Inzidenz schärfere Infektionsschutzmaßnahmen gelten sollten. Diese sogenannte Hotspot-Strategie wurde anschließend in gemeinsamen Beschlüssen vom 7. und 14. Oktober 2020 ausgebaut und präzisiert. In zwei weiteren Videoschaltkonferenzen am 27. August 2020 und am 29. September 2020 beschlossen Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder eine Reihe von Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmen. Das betraf etwa die Teststrategie für Personen, die aus dem Ausland einreisen, zusätzliche Mittel für digitale Unterrichtsangebote und die Erweiterung der empfohlenen individuellen Hygienemaßnahmen durch regelmäßiges Lüften und die Nutzung der Corona-Warn-App. Die beschlossenen Lockerungen führten im Mai dazu, dass auch die Touristen wieder nach Norden kamen.
Am 9. Juni kam der [[Stadtrat|Rat der Stadt Norden]] erstmals wieder zusammen, nach dem er letztmalig am 25. Februar im [[Hotel Reichshof|Saal des Reichshofs]] getagt hatte. Um die Abstandsregelungen einhalten zu können, wurde als Versammlungsort die [[Sporthalle Wildbahn]] gewählt. Bis zum Ende der Pandemie behielt der Stadtrat dies bei.


Nachdem die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina die geltenden Beschlüsse als nicht ausreichend kritisiert hatte, einigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer am 28. Oktober auf einen "Lockdown light", der am 2. November in Kraft trat und mit Beschluss vom 25. November noch weiter verschärft wurde. Bürger wurden aufgefordert, soziale Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und der Aufenthalt in der Öffentlichkeit wurde auf kleine Gruppen beschränkt. Zahlreiche Einrichtungen wurden erneut geschlossen: Dazu gehörten Kultur-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe. Geöffnet blieben Schulen, Kindergärten und Groß- und Einzelhandelsbetriebe. Für die von Schließungen betroffenen Betriebe wurden zusätzliche wirtschaftliche Hilfen beschlossen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum wurde weiter ausgedehnt.
Nachdem die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina die geltenden Beschlüsse als nicht ausreichend kritisiert hatte, einigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer am 28. Oktober auf einen "Lockdown light", der am 2. November in Kraft trat und mit Beschluss vom 25. November noch weiter verschärft wurde. Bürger wurden aufgefordert, soziale Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und der Aufenthalt in der Öffentlichkeit wurde auf kleine Gruppen beschränkt. Zahlreiche Einrichtungen wurden erneut geschlossen: Dazu gehörten Kultur-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe. Geöffnet blieben Schulen, Kindergärten und Groß- und Einzelhandelsbetriebe. Für die von Schließungen betroffenen Betriebe wurden zusätzliche wirtschaftliche Hilfen beschlossen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum wurde weiter ausgedehnt.