Johann Heinrich Lubinus: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „'''Johann Heinrich Lubinus''' (* 1740 in Enger (Westfalen); † 1809 in Norden) gründete 1769 mit Justus Friedrich Steinbömer (1777)|Justus Friedrich Stein…“ |
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Begünstigt wurde die Firmengründung vor allem durch die auf Wirtschaftsförderung und Bevölkerungsvermehrung ausgerichtete Politik des preußischen Königs Friedrich dem Großen. Ostfriesland gehörte seit 1744 zum Königreich Preußen. Die Region war frei von dem preußischen Tabakmonopol, zudem verfügte Norden seit dem 14. Jahrhundert über einen [[Norder Hafen|florierenden Seehafen]]. Auch der [[Magistrat]] sprach sich für die Ansiedlung einer Tabakfabrik in der Stadt, da Tabak zumeist aus den Niederlanden importiert werden musste. Während Lubinius die kaufmännischen Geschicke leitete, konzentrierte sich Steinbömer auf den Bereich der Produktion. 1770 erwarben beide das Norder Bürgerrecht.<ref name=":0" /> Nach heutigen Maßstäben mag es ungewöhnlich klingen, dass ein gebürtiger Norder sich diese Rechte erst erwerben muss, wo es heute doch selbstverständlich ist. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein war aber nicht jeder automatisch von Geburt an "Bürger". Vielmehr war dieser Status ein Privileg, das an gewisse Voraussetzungen gebunden war. Wichtigstes Kriterium waren das Vorhandensein von Hausbesitz und Eigentum in der Stadt. | Begünstigt wurde die Firmengründung vor allem durch die auf Wirtschaftsförderung und Bevölkerungsvermehrung ausgerichtete Politik des preußischen Königs Friedrich dem Großen. Ostfriesland gehörte seit 1744 zum Königreich Preußen. Die Region war frei von dem preußischen Tabakmonopol, zudem verfügte Norden seit dem 14. Jahrhundert über einen [[Norder Hafen|florierenden Seehafen]]. Auch der [[Magistrat]] sprach sich für die Ansiedlung einer Tabakfabrik in der Stadt, da Tabak zumeist aus den Niederlanden importiert werden musste. Während Lubinius die kaufmännischen Geschicke leitete, konzentrierte sich Steinbömer auf den Bereich der Produktion. 1770 erwarben beide das Norder Bürgerrecht.<ref name=":0" /> Nach heutigen Maßstäben mag es ungewöhnlich klingen, dass ein gebürtiger Norder sich diese Rechte erst erwerben muss, wo es heute doch selbstverständlich ist. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein war aber nicht jeder automatisch von Geburt an "Bürger". Vielmehr war dieser Status ein Privileg, das an gewisse Voraussetzungen gebunden war. Wichtigstes Kriterium waren das Vorhandensein von Hausbesitz und Eigentum in der Stadt. | ||
Lubinius bekleidete neben seiner Unternehmenstätigkeit zahlreiche öffentliche Ehrenämter der Stadt und wurde 1793 sogar [[Theelacht|Theelachter]]. Er verwaltete die Ekeler und die Linteler Theele. | Lubinius bekleidete neben seiner Unternehmenstätigkeit zahlreiche öffentliche Ehrenämter der Stadt und wurde 1793 sogar [[Theelacht|Theelachter]]. Er verwaltete die Ekeler und die Linteler Theele. Seine und seiner Nachkommen Zugehörigkeit zur Theelacht war dadurch möglich, dass seine Großmutter, die Pastorenfrau in Arle, Swaantje geb. Warntjes (1686- 1747), einem Theelbauerngeschlecht in der Hagermarsch entstammte.<ref name=":0" /> | ||
Von den acht Kindern, die Lubinius mit seiner Frau Catharina Elisabeth Bley (1741-1796) hatte, überlebte nur eines das Kindesalter. Eine hohe Kindsterblichkeit war damals leider nichts ungewöhnliches. [[Peter Friedrich Lubinius]] übernahm die Firmengeschäfte nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1809 und führte sie fort, bis auch er 1827 starb. Nachfolgend wurde das Unternehmen viele Jahre nur noch von Angehörigen der Familie Steinbömer bzw. ab 1917 von [[Onno Behrends]], geführt, da der einzige männliche Nachkomme, Heinrich, einen schlechten Gesundheitszustand hatte und daher oft krank war.<ref name=":0" /> Erst 1869 trat noch einmal [[Peter Friedrich Lubinius (1845)|ein Lubinius]] in die Firma ein. | |||
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