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Nach dem Rückgang der Fluten ging Klümper nach Norden und richtete ein Gesuch an [[Ulben Hayunga]], den Drosten bzw. [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeister der Stadt Norden]] sowie an den [[Stadtrat]]. Klümper konnte erreichen, dass ihm am 3. Mai 1718 eine vorläufige Erlaubnis zum Abhalten eines ungestörten Gottesdienstes im Hause des Ratsherren und späteren Bürgermeisters [[Ludovicus Wenckebach]] in der [[Große Neustraße|Großen Neustraße]]. Diese Erlaubnis würde mehrere Male um jeweils drei Jahre verlängert. Noch mindestens am 1. Oktober 1777 wurde die Erlaubnis planmäßig verlängert.
Nach dem Rückgang der Fluten ging Klümper nach Norden und richtete ein Gesuch an [[Ulben Hayunga]], den Drosten bzw. [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeister der Stadt Norden]] sowie an den [[Stadtrat]]. Klümper konnte erreichen, dass ihm am 3. Mai 1718 eine vorläufige Erlaubnis zum Abhalten eines ungestörten Gottesdienstes im Hause des Ratsherren und späteren Bürgermeisters [[Ludovicus Wenckebach]] in der [[Große Neustraße|Großen Neustraße]]. Diese Erlaubnis würde mehrere Male um jeweils drei Jahre verlängert. Noch mindestens am 1. Oktober 1777 wurde die Erlaubnis planmäßig verlängert.


Um auch die Gemeinde Lütetsburg nicht vollends zu verlieren, plante Klümper den Bau einer kleinen Kapelle in Lütetsburg, die bis in die 1890er Jahre existierte. In Norden gelang es ihm dank Unterstützung des Bischofs von Münster, Spenden und guter Beziehungen zu niederländischen Katholiken, in der [[Sielstraße]] 364 (später Nr. 55/56) ein Grundstück mit Haus zu erwerben. Dieses baute er zu einer "Missionsstation" um. Norden hatte damit erstmals seit gut 200 Jahren wieder ein eigenes, katholisches Gotteshaus.
Um auch die Gemeinde Lütetsburg nicht vollends zu verlieren, plante Klümper den Bau einer kleinen Kapelle in Lütetsburg, die bis in die 1790er Jahre existierte. In Norden gelang es ihm dank Unterstützung des Bischofs von Münster, Spenden und guter Beziehungen zu niederländischen Katholiken, in der [[Sielstraße]] 364 (später Nr. 55/56) ein Grundstück mit Haus zu erwerben. Dieses baute er zu einer "Missionsstation" um. Norden hatte damit erstmals seit gut 200 Jahren wieder ein eigenes, katholisches Gotteshaus.


Nach dem Tode Klümpers folgten ihm zahlreiche weitere Personen ins Amt, von denen erst [[Martinianus Schulte]] besonders hervortrat. Schulte war von 1777 bis 1795 im Amt. Er benannte die Missionsstation, wohl auch in Gedenken an Michael Klümper, nach dem Erzengel Michael auf den Namen "St. Michael". Bei Kaiser Friedrich dem Großen (Ostfriesland war seit 1744 preußisch) konnte Schulte erreichen, dass die vom Kaiser gewährte, allgemeine Religionsfreiheit auch für Norden galt. Das Recht wurde 1779 schließlich auch gewährt, in der Praxis jedoch stark durch ältere, noch gültige, ostfriesische Verträge wieder eingeengt wurde.
Nach dem Tode Klümpers folgten ihm zahlreiche weitere Personen ins Amt, von denen erst [[Martinianus Schulte]] besonders hervortrat. Schulte war von 1777 bis 1795 im Amt. Er benannte die Missionsstation, wohl auch in Gedenken an Michael Klümper, nach dem Erzengel Michael auf den Namen "St. Michael". Bei Kaiser Friedrich dem Großen (Ostfriesland war seit 1744 preußisch) konnte Schulte erreichen, dass die vom Kaiser gewährte, allgemeine Religionsfreiheit auch für Norden galt. Das Recht wurde 1779 schließlich auch gewährt, in der Praxis jedoch stark durch ältere, noch gültige, ostfriesische Verträge wieder eingeengt wurde.