Westermarscher 5. Rott: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''5. Westermarscher Rott''' war das fünfte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das erste Rott der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]]. Alternative Bezeichnungen waren "Nyelander das fünffte Rott" (1618), "Westermarscher 5. Rott" (1650, 1672) und "Witje Lammers Rott" (1719).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage des einstigen Rotts ist unklar. | Das '''5. Westermarscher Rott''' war das fünfte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das erste Rott der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]]. Alternative Bezeichnungen waren "Nyelander das fünffte Rott" (1618), "Westermarscher 5. Rott" (1650, 1672) und "Witje Lammers Rott" (1719).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage des einstigen Rotts ist unklar. | ||
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis | Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||