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Das '''5. Westermarscher Rott''' war das fünfte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das erste Rott der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]]. Alternative Bezeichnungen waren "Nyelander das fünffte Rott" (1618), "Westermarscher 5. Rott" (1650, 1672) und "Witje Lammers Rott" (1719).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage des einstigen Rotts ist unklar.
Das '''5. Westermarscher Rott''' war das fünfte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das erste Rott der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]]. Alternative Bezeichnungen waren "Nyelander das fünffte Rott" (1618), "Westermarscher 5. Rott" (1650, 1672) und "Witje Lammers Rott" (1719).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage des einstigen Rotts ist unklar.


Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis achte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==