Langhauser Tief: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Langhauser Tief''' ist einer der [[:Kategorie:Gewässer im Stadtgebiet|längsten Entwässerungsgräben]] im Stadtgebiet. Es entspringt bei [[Utlandshörn]] aus einem namenlosen Entwässerungsgraben und führt weiter in Richtung Stadtgebiet, wo es schließlich in das [[Norder Tief]] mündet. In seinem Verlauf nimmt das Tief zahlreiche weitere Entwässerungsgräben auf oder kreuzt diese, so zum Beispiel den [[Utlandshörner Zugschloot]]. | Das '''Langhauser Tief''' ist einer der [[:Kategorie:Gewässer im Stadtgebiet|längsten Entwässerungsgräben]] im Stadtgebiet. Es entspringt bei [[Utlandshörn]] aus einem namenlosen Entwässerungsgraben und führt weiter in Richtung Stadtgebiet, wo es schließlich in das [[Norder Tief]] mündet. In seinem Verlauf nimmt das Tief zahlreiche weitere Entwässerungsgräben auf oder kreuzt diese, so zum Beispiel den [[Utlandshörner Zugschloot]] oder den [[Norddeicher Zugschloot]]. | ||
Wie auch der [[Langhauser Weg]] hat das Langhauser Tief seinen Namen von dem [[Großlanghaus|Hof Großlanghaus]] erhalten, welcher durch sein auffallend langes Wirtschaftsgebäude seinen Namen erhalten hatte, benannt.<ref>[https://flurnamen-ostfriesland.de/flurnamensammlung?state=item:62628 Schreiber, Gretje (2011): Historische Flurnamensammlung] der Ostfriesischen Landschaft</ref> Das Tief ist vermutlich teils natürlichen, teils künstlichen Ursprungs und liegt in weiten Teilen an der [[Liste der Eindeichungen|alten Deichlinie von 1347]]. | Wie auch der [[Langhauser Weg]] hat das Langhauser Tief seinen Namen von dem [[Großlanghaus|Hof Großlanghaus]] erhalten, welcher durch sein auffallend langes Wirtschaftsgebäude seinen Namen erhalten hatte, benannt.<ref>[https://flurnamen-ostfriesland.de/flurnamensammlung?state=item:62628 Schreiber, Gretje (2011): Historische Flurnamensammlung] der Ostfriesischen Landschaft</ref> Das Tief ist vermutlich teils natürlichen, teils künstlichen Ursprungs und liegt in weiten Teilen an der [[Liste der Eindeichungen|alten Deichlinie von 1347]]. | ||