Polizei Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Am Markt 01011983 03.jpg|mini|Luftbild vom Polizeidienstgebäude Am Markt 10 im Jahr 1983.]] | |||
Auch nach der Gründung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 und sogar der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 blieb die Polizei weiterhin faktisch unter britischer Kontrolle. Zwar wurde den deutschen die polizeiliche Oberhoheit formell bereits im April 1947 übergeben, doch blieben die wichtigsten Entscheidungen weiterhin in der Hand der Besatzer. | Auch nach der Gründung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 und sogar der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 blieb die Polizei weiterhin faktisch unter britischer Kontrolle. Zwar wurde den deutschen die polizeiliche Oberhoheit formell bereits im April 1947 übergeben, doch blieben die wichtigsten Entscheidungen weiterhin in der Hand der Besatzer. | ||
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Erst durch das am 1. April 1951 eingeführte Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) wurde eine einheitliche niedersächsische Polizei geschaffen und die deutschen Behörden konnten wieder weitestgehend eigenständig agieren. Uneinheitliche Maßnahmenkonzepte führten bis Anfang der 50er Jahre – und dann unter deutscher Verantwortung im Rahmen der sogenannten "131-Regelung" dazu, dass ein großer Teil auch der belasteten Angehörigen der nationalsozialistischen Polizei erneut in die Nachkriegspolizei integriert wurden. Entgegen der Absichten, eine vollständig demilitarisierte Polizei zu schaffen, wurde die Polizei zudem unter dem Eindruck des aufkeimenden Kalten Krieges wieder bewaffnet und auch paramilitärische Gruppierungen wie der Bundesgrenzschutz sowie kasernierte Bereitschaftspolizeien aufgestellt. | Erst durch das am 1. April 1951 eingeführte Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) wurde eine einheitliche niedersächsische Polizei geschaffen und die deutschen Behörden konnten wieder weitestgehend eigenständig agieren. Uneinheitliche Maßnahmenkonzepte führten bis Anfang der 50er Jahre – und dann unter deutscher Verantwortung im Rahmen der sogenannten "131-Regelung" dazu, dass ein großer Teil auch der belasteten Angehörigen der nationalsozialistischen Polizei erneut in die Nachkriegspolizei integriert wurden. Entgegen der Absichten, eine vollständig demilitarisierte Polizei zu schaffen, wurde die Polizei zudem unter dem Eindruck des aufkeimenden Kalten Krieges wieder bewaffnet und auch paramilitärische Gruppierungen wie der Bundesgrenzschutz sowie kasernierte Bereitschaftspolizeien aufgestellt. | ||
[[Datei:Am Markt 01011983 02.jpg|mini|Luftbild vom Polizeidienstgebäude (damals "Kriminalkommissariat Norden") Am Markt 38 im Jahr 1983.]] | |||
1970 wurde das inzwischen stark baufällige Haus weitestgehend abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Glücklicherweise ereilte das Haus nicht dasselbe Schicksal wie eine Vielzahl anderer historischer Gebäude, die in den 1960er bis 1970er Jahren abgebrochen wurden (siehe [[Neue Heimat]]) und es wurde zumindest die Fassade in Richtung [[Marktplatz]] erhalten. Auch die Kellerräumlichkeiten sind ursprünglich. Ein Nachbarbau links der Polizei, die [[Holzhandlung Frericks]], wurde 1978/79 restlos abgebrochen. Auf dem Gelände des Handels wurde ein kleiner Nebenbau errichtet, in dem sich anfänglich die Dienstwohnungen für den Hausmeister und den Kraftfahrzeugwart befanden, der vordere Teil der alten Holzhandlung wurde als Parkplatz genutzt bzw. Teil der dadurch erheblich verbreiterten [[Uffenstraße]]. In diese Zeit fällt auch der Neubau des [[Finanzamt Norden|Finanzamtes]] in der [[Mühlenstraße]]. Der Norder Polizei wurde daraufhin das ehemalige Finanzamt [[Am Markt 38]] als Nebenstelle zur Verfügung gestellt, in dem sich vor dem Finanzamt das [[Hotel Weinhaus]] befand, eine Gaststätte die bereits seit mindestens 1539 existierte. Während sich Am Markt 10 die Dienststelle der Schutzpolizei befand, hatte in dem Nebengebäude die Kriminalpolizei ihren Sitz. | 1970 wurde das inzwischen stark baufällige Haus weitestgehend abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Glücklicherweise ereilte das Haus nicht dasselbe Schicksal wie eine Vielzahl anderer historischer Gebäude, die in den 1960er bis 1970er Jahren abgebrochen wurden (siehe [[Neue Heimat]]) und es wurde zumindest die Fassade in Richtung [[Marktplatz]] erhalten. Auch die Kellerräumlichkeiten sind ursprünglich. Ein Nachbarbau links der Polizei, die [[Holzhandlung Frericks]], wurde 1978/79 restlos abgebrochen. Auf dem Gelände des Handels wurde ein kleiner Nebenbau errichtet, in dem sich anfänglich die Dienstwohnungen für den Hausmeister und den Kraftfahrzeugwart befanden, der vordere Teil der alten Holzhandlung wurde als Parkplatz genutzt bzw. Teil der dadurch erheblich verbreiterten [[Uffenstraße]]. In diese Zeit fällt auch der Neubau des [[Finanzamt Norden|Finanzamtes]] in der [[Mühlenstraße]]. Der Norder Polizei wurde daraufhin das ehemalige Finanzamt [[Am Markt 38]] als Nebenstelle zur Verfügung gestellt, in dem sich vor dem Finanzamt das [[Hotel Weinhaus]] befand, eine Gaststätte die bereits seit mindestens 1539 existierte. Während sich Am Markt 10 die Dienststelle der Schutzpolizei befand, hatte in dem Nebengebäude die Kriminalpolizei ihren Sitz. | ||