Anna von Oldenburg: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
==Bedeutung für die Stadt== | ==Bedeutung für die Stadt== | ||
Anna erließ 1545 eine "Polizeiverordnung", die von hoher Bedeutung für die Stadt war. Damals war der Begriff "Polizei" wesentlich weiter befasst, sodass damals die ganze Verwaltung unter diesem Begriff zusammengefasst wurde. In dieser Polizeiverordnung wurde u.a. das Gerichtwesen und das [[Liste der Schulen im Stadtgebiet|städtische Schulwesen]] grundlegend neu geordnet. | |||
Um 1551 ermöglichte Anna die Vergrößerung der [[Westermarsch I|ersten Westermarscher Bauernschaft]] und schuf den [[Alter Süderdeich|alten Süderdeich]], an den heute noch der [[Altendeichsweg (Westermarsch)|Altendeichsweg]] erinnert. Hierdurch entstand das [[Altes Westermarscher Neuland|(alte) Westermarscher Neuland]]. | Um 1551 ermöglichte Anna die Vergrößerung der [[Westermarsch I|ersten Westermarscher Bauernschaft]] und schuf den [[Alter Süderdeich|alten Süderdeich]], an den heute noch der [[Altendeichsweg (Westermarsch)|Altendeichsweg]] erinnert. Hierdurch entstand das [[Altes Westermarscher Neuland|(alte) Westermarscher Neuland]]. | ||
In einem Gesuch erbittet der Vorstand des [[Armenverband Norden]] um 1557 die Erlaubnis von Gräfin Anna, das alte, größtenteils verfallene Brauhaus des [[Kloster Marienthal|Klosters Marienthal]] umzubauen, das bis dahin als Armenhaus diente. Sie gestattete dies und ermöglichte so den Fortbestand des für die Armenpflege lange Zeit sehr wichtigen [[Gasthaus|Armen(gast)hauses]]. | |||
Zwischen 1558 und 1559 ließ sie den [[Wurzeldeich]] erbauen und förderte somit die Landgewinnung auf dem Gebiet des heutigen [[Süderneuland|Süderneulands]]. | Zwischen 1558 und 1559 ließ sie den [[Wurzeldeich]] erbauen und förderte somit die Landgewinnung auf dem Gebiet des heutigen [[Süderneuland|Süderneulands]]. | ||