Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 26: Zeile 26:
Eine weitere Polizeiverordnung wurde 1545 von Ennos Witwe, Anna von Oldenburg, verfügt, die nach dem Tod ihres Mannes bis 1561 die vormundschaftliche Regentschaft über Ostfriesland innehatte. Diese Polizeiverordnung regelte jedoch ausschließlich die Strukturierung von Gerichten.
Eine weitere Polizeiverordnung wurde 1545 von Ennos Witwe, Anna von Oldenburg, verfügt, die nach dem Tod ihres Mannes bis 1561 die vormundschaftliche Regentschaft über Ostfriesland innehatte. Diese Polizeiverordnung regelte jedoch ausschließlich die Strukturierung von Gerichten.


In der Zeit um 1735 gab es in der Stadt gerade einmal zwei Stadtdiener, die "für alle Justiz- und Polizey-Sachen" zuständig und und als bestellte Wachtmeister dem städtischen Magistrat unterstanden. Ein weiterer Wachtmeister soll von der fürstlichen Regierung in Aurich gestellt worden sein und dieser unterstanden haben. Den beiden Stadtdienern bzw. Wachtmeistern waren mehrere Polizeidiener untergeordnet, die vor allem als Nachtwächter für Sicherheit sorgen sollten. Dazu zählte auch, die Bevölkerung vor Gefahren wie Bränden oder herannahenden Feinden zu warnen. Dazu trugen sie ein Signalhorn bei sich, das sie regelmäßig blasen mussten. Weniger, um die Zeit anzusagen oder seine Funktion zu überprüfen, als vielmehr kundzutun, dass sie unterwegs waren und ihre Pflicht taten. Die Wachtmeister hatten dafür zu sorgen, dass die Polizeidiener ihren Dienst ordnungsgemäß verrichteten und von jedem Hausstand eine jährliche Polizeisteuer von einem Reichstaler zu erheben. Von der Bevölkerung hatten sie indes keine besondere Hochachtung für ihre wichtige Tätigkeit zu erwarten, denn Berufe, die im Zusammenhang mit Strafe standen, galten als "unehrlich".
In der Zeit um 1735 gab es in der Stadt gerade einmal zwei Stadtdiener, die "für alle Justiz- und Polizey-Sachen" zuständig und und als bestellte Wachtmeister dem städtischen Magistrat unterstanden. Ein weiterer Wachtmeister soll von der fürstlichen Regierung in Aurich gestellt worden sein und dieser unterstanden haben. Den beiden Stadtdienern bzw. Wachtmeistern waren mehrere Polizeidiener untergeordnet, die vor allem als Nachtwächter für Sicherheit sorgen sollten. Dazu zählte auch, die Bevölkerung vor Gefahren wie Bränden oder herannahenden Feinden zu warnen. Dazu trugen sie ein Signalhorn bei sich, das sie regelmäßig blasen mussten. Weniger, um die Zeit anzusagen oder seine Funktion zu überprüfen, als vielmehr kundzutun, dass sie unterwegs waren und ihre Pflicht taten. Die Wachtmeister hatten dafür zu sorgen, dass die Polizeidiener ihren Dienst ordnungsgemäß verrichteten und von jedem Hausstand eine jährliche Polizeisteuer von einem Reichstaler zu erheben. Von der Bevölkerung hatten sie indes keine besondere Hochachtung für ihre wichtige Tätigkeit zu erwarten, denn Berufe, die im Zusammenhang mit Strafe standen, galten als "unehrlich". Das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der Stadtdiener und Wachen befand sich zunächst in einem Anbau am [[Glockenturm]], in dem ab 1784 auch ein [[Spritzenhäuser|Spritzenhaus]] eingerichtet wurde. Dieser Anbau ist heute nicht mehr erhalten, wurde jedoch zur [[750 Jahrfeier]] der Stadt Norden im Jahr 2005 von Mitgliedern der [[Feuerwehr Norden|Norder Feuerwehr]] rekonstruiert.


Mit dem Tode des kinderlosen Fürst Carl Edzard im Jahr 1744 fiel Ostfriesland an Preußen. Die preußische Regierung begann schon ab 1735 mit der Einstellung von regulären Polizisten. In Berlin gab es 1742 sogar schon 18 Polizeibezirke. Davon waren Ostfriesland im Allgemeinen und Norden im Speziellen allerdings noch weit entfernt. Zwar ist bekannt, dass spätestens seit der französischen Besatzungszeit Wachthäuser in Norddeich (Fluthörn), Westermarsch I (Tromschlag) und Westermarsch II (Utlandshörn) bestanden, doch waren die Bediensteten mehr Zoll- bzw. Grenz- denn Polizeibeamte.
Mit dem Tode des kinderlosen Fürst Carl Edzard im Jahr 1744 fiel Ostfriesland an Preußen. Die preußische Regierung begann schon ab 1735 mit der Einstellung von regulären Polizisten. In Berlin gab es 1742 sogar schon 18 Polizeibezirke. Davon waren Ostfriesland im Allgemeinen und Norden im Speziellen allerdings noch weit entfernt. Zwar ist bekannt, dass spätestens seit der französischen Besatzungszeit Wachthäuser in Norddeich (Fluthörn), Westermarsch I (Tromschlag) und Westermarsch II (Utlandshörn) bestanden, doch waren die Bediensteten mehr Zoll- bzw. Grenz- denn Polizeibeamte.