Lutherische Klassenschule: Unterschied zwischen den Versionen
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{ | {{Infobox Gebäude | ||
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|circles=53.59526888549347, 7.203483162272076 :12 | |||
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|Entstehungszeit=1826 (1870) | |||
|Erbauer=[[Ludgerigemeinde Norden|Kirchengemeinde]] | |||
|Bauweise=Stadthaus | |||
| center = 53.59526888549347, 7.203483162272076 | |Erhaltungszustand=abgebrochen | ||
| circles = 53.59526888549347, 7.203483162272076 : | |Genaue Lage=[[Am Markt]] 37 (A) | ||
| zoom = | 26506 Norden | ||
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Die '''Lutherische Klassenschule''' (auch: ''Deutsche Schule'') war eine mehrklassige Volksschule in zwei voneinander unabhängigen Anbauten der [[Ludgerikirche]]. Sie war womöglich die erste Volksschule in ganz Deutschland, gehört in jedem Fall jedoch zu den ältesten ihrer Art und beherbergte separate Klassenräume für Mädchen und Jungen. | Die '''Lutherische Klassenschule''' (auch: ''Deutsche Schule'') war eine mehrklassige Volksschule in zwei voneinander unabhängigen Anbauten der [[Ludgerikirche]]. Sie war womöglich die erste Volksschule in ganz Deutschland, gehört in jedem Fall jedoch zu den ältesten ihrer Art und beherbergte separate Klassenräume für Mädchen und Jungen. | ||
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==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
Bereits 1564 soll ein [[Bartholomäus von Münster]] als festbesoldeter Lehrer an der lutherischen Klassenschule, die in Abgrenzung zu der der privilegierten Oberschicht vorbehaltenen [[Lateinschule]] auch ''Deutsche Schule'' genannt wurde, gelehrt haben. Dieser Begriff findet sich erstmals in einer Jahresabrechnung der [[Ludgerigemeinde Norden|Ludgerigemeinde]] von 1567, damals noch in der alten Schreibweise ''Teutsche Schule'' bzw. ''duetsche Schule''.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 30</ref> Aufgrund des Alters könnte es sich sogar um eine der ersten Schulen in ganz Deutschland gehandelt haben. Die allgemeine Schulpflicht für Ostfriesland wurde von [[Anna von Oldenburg|Gräfin Anna]] bereits mit der [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1545|Polizeiordnung von 1545]] festgelegt. | Bereits 1564 soll ein [[Bartholomäus von Münster]] als festbesoldeter Lehrer an der lutherischen Klassenschule, die in Abgrenzung zu der der privilegierten Oberschicht vorbehaltenen [[Lateinschule]] auch ''Deutsche Schule'' genannt wurde, gelehrt haben. Dieser Begriff findet sich erstmals in einer Jahresabrechnung der [[Ludgerigemeinde Norden|Ludgerigemeinde]] von 1567, damals noch in der alten Schreibweise ''Teutsche Schule'' bzw. ''duetsche Schule''.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 30</ref> Aufgrund des Alters könnte es sich sogar um eine der ersten Schulen in ganz Deutschland gehandelt haben. Die allgemeine Schulpflicht für Ostfriesland wurde von [[Anna von Oldenburg|Gräfin Anna]] bereits mit der [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1545|Polizeiordnung von 1545]] festgelegt. | ||