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{{Infobox Gebäude
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==Lutherische Klassenschule==
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|Entstehungszeit=1826 (1870)
| Title = Lutherische Klassenschule
|Erbauer=[[Ludgerigemeinde Norden|Kirchengemeinde]]
| Text = Ehemalige Schule in Norden
|Bauweise=Stadthaus
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|Erhaltungszustand=abgebrochen
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|-
! colspan="2" |Basisdaten
|-
|Entstehungszeit
|vor 1564
|-
|Erbauer
|[[Ludgerigemeinde Norden]]
|-
|Bauweise
|Ziegelsteinbau
|-
|Entwidmung
|1826 (1870)
|-
|Erhaltungszustand
|1826 abgebrochen
|-
|Genaue Lage
|[[Am Markt]] 37 A
26506 Norden
|}
Die '''Lutherische Klassenschule''' (auch: ''Deutsche Schule'') war eine mehrklassige Volksschule in zwei voneinander unabhängigen Anbauten der [[Ludgerikirche]]. Sie war womöglich die erste Volksschule in ganz Deutschland, gehört in jedem Fall jedoch zu den ältesten ihrer Art und beherbergte separate Klassenräume für Mädchen und Jungen.  
Die '''Lutherische Klassenschule''' (auch: ''Deutsche Schule'') war eine mehrklassige Volksschule in zwei voneinander unabhängigen Anbauten der [[Ludgerikirche]]. Sie war womöglich die erste Volksschule in ganz Deutschland, gehört in jedem Fall jedoch zu den ältesten ihrer Art und beherbergte separate Klassenräume für Mädchen und Jungen.  
__NOTOC__
__TOC__
==Geschichte==
==Geschichte==
Bereits 1564 soll ein [[Bartholomäus von Münster]] als festbesoldeter Lehrer an der lutherischen Klassenschule, die in Abgrenzung zu der der privilegierten Oberschicht vorbehaltenen [[Lateinschule]] auch ''Deutsche Schule'' genannt wurde, gelehrt haben. Dieser Begriff findet sich erstmals in einer Jahresabrechnung der [[Ludgerigemeinde Norden|Ludgerigemeinde]] von 1567, damals noch in der alten Schreibweise ''Teutsche Schule'' bzw. ''duetsche Schule''.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 30</ref> Aufgrund des Alters könnte es sich sogar um eine der ersten Schulen in ganz Deutschland gehandelt haben. Die allgemeine Schulpflicht für Ostfriesland wurde von [[Anna von Oldenburg|Gräfin Anna]] bereits mit der [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1545|Polizeiordnung von 1545]] festgelegt.
Bereits 1564 soll ein [[Bartholomäus von Münster]] als festbesoldeter Lehrer an der lutherischen Klassenschule, die in Abgrenzung zu der der privilegierten Oberschicht vorbehaltenen [[Lateinschule]] auch ''Deutsche Schule'' genannt wurde, gelehrt haben. Dieser Begriff findet sich erstmals in einer Jahresabrechnung der [[Ludgerigemeinde Norden|Ludgerigemeinde]] von 1567, damals noch in der alten Schreibweise ''Teutsche Schule'' bzw. ''duetsche Schule''.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 30</ref> Aufgrund des Alters könnte es sich sogar um eine der ersten Schulen in ganz Deutschland gehandelt haben. Die allgemeine Schulpflicht für Ostfriesland wurde von [[Anna von Oldenburg|Gräfin Anna]] bereits mit der [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1545|Polizeiordnung von 1545]] festgelegt.