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==Geschichte==
==Geschichte==
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]], die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren und grundsätzlich den Bürgermeistern unterstanden, während das Amtsgericht im übrigen [[Amt Norden|Amt]] (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst. Bis zum 4. Dezember 1827 war die Vereinigung abgeschlossen.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 41</ref>  
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]], die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren und grundsätzlich den Bürgermeistern unterstanden, während das Amtsgericht im übrigen [[Amt Norden|Amt]] (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst. Bis zum 4. Dezember 1827 war die Vereinigung abgeschlossen.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 41</ref> Bis heute hat sich die Bezeichnung ''Amtsgericht'' im Sprachgebrauch erhalten, obwohl die Struktur der Ämter lange verschwunden ist. Nach den heutigen Gebietsstrukturen wäre die Bezeichnung ''Kreisgericht'' passender.


1836 bekam das Amtsgericht seinen eigenen Sitz am [[Fräuleinshof]], wo bereits das [[Amt Norden]] bzw. später der [[Landkreis Norden]] ansässig waren.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1102070.jpg)</ref><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 26</ref> Um 1975 wurde das Gebäude erheblich umgebaut und um einen großen Büroturm erweitert.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 0267797.jpg)</ref><ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 71</ref><ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 91</ref>
1836 bekam das Amtsgericht seinen eigenen Sitz am [[Fräuleinshof]], wo bereits das [[Amt Norden]] bzw. später der [[Landkreis Norden]] ansässig waren.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1102070.jpg)</ref><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 26</ref> Ursprünglich war geplant, das Gericht im [[Hochgräfliches Haus|Hochgräflichen Haus]] unterzubringen, doch verlangten die Eigentümer eine zu hohe Summe von 6.000 Reichstalern, sodass diese Planungen rasch verworfen wurden.<ref>Schreiber, Gretje (1992): Der Norder Marktplatz und seine Geschichte bis heute, Aurich, S. 39</ref>


Bis heute hat sich die Bezeichnung ''Amtsgericht'' im Sprachgebrauch erhalten, obwohl die Struktur der Ämter lange verschwunden ist. Nach den heutigen Gebietsstrukturen wäre die Bezeichnung ''Kreisgericht'' passender.
Um 1975 wurde das Gebäude erheblich umgebaut und um einen großen Büroturm erweitert.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 0267797.jpg)</ref><ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 71</ref><ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 91</ref>


== Sonstiges ==
== Sonstiges ==