Amtsgericht Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]], die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren und grundsätzlich den Bürgermeistern unterstanden, während das Amtsgericht im übrigen [[Amt Norden|Amt]] (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst. Bis zum 4. Dezember 1827 war die Vereinigung abgeschlossen.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 41</ref> | 1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]], die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren und grundsätzlich den Bürgermeistern unterstanden, während das Amtsgericht im übrigen [[Amt Norden|Amt]] (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst. Bis zum 4. Dezember 1827 war die Vereinigung abgeschlossen.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 41</ref> Bis heute hat sich die Bezeichnung ''Amtsgericht'' im Sprachgebrauch erhalten, obwohl die Struktur der Ämter lange verschwunden ist. Nach den heutigen Gebietsstrukturen wäre die Bezeichnung ''Kreisgericht'' passender. | ||
1836 bekam das Amtsgericht seinen eigenen Sitz am [[Fräuleinshof]], wo bereits das [[Amt Norden]] bzw. später der [[Landkreis Norden]] ansässig waren.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1102070.jpg)</ref><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 26</ref> | 1836 bekam das Amtsgericht seinen eigenen Sitz am [[Fräuleinshof]], wo bereits das [[Amt Norden]] bzw. später der [[Landkreis Norden]] ansässig waren.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1102070.jpg)</ref><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 26</ref> Ursprünglich war geplant, das Gericht im [[Hochgräfliches Haus|Hochgräflichen Haus]] unterzubringen, doch verlangten die Eigentümer eine zu hohe Summe von 6.000 Reichstalern, sodass diese Planungen rasch verworfen wurden.<ref>Schreiber, Gretje (1992): Der Norder Marktplatz und seine Geschichte bis heute, Aurich, S. 39</ref> | ||
Um 1975 wurde das Gebäude erheblich umgebaut und um einen großen Büroturm erweitert.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 0267797.jpg)</ref><ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 71</ref><ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 91</ref> | |||
== Sonstiges == | == Sonstiges == | ||