Buschhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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{ | {{Infobox Gebäude | ||
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| | |Entstehungszeit=um 2005 (1617) | ||
|Erbauer=unbekannt | |||
|Bauweise=Wohnhaus mit Hofgebäuden | |||
|Erhaltungszustand=teilweise erhalten | |||
|Genaue Lage=[[Wurzeldeich]] 74 | |||
|Erbauer | |||
|Bauweise | |||
|Erhaltungszustand | |||
|Genaue Lage | |||
26506 Norden | 26506 Norden | ||
}} __NOTOC__ | |||
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Das '''Buschhaus''' (auch: ''Addinggaster Buschhaus'' und ''Buschplaats'') ist ein ehemaliger Gulfhof und heute noch bewirtschafteter Bauernhof am [[Wurzeldeich]] in [[Süderneuland I]]. Er darf nicht mit dem [[Hof Belvedere]] in [[Westermarsch I]] verwechselt werden, der früher auch so genannt wurde. | Das '''Buschhaus''' (auch: ''Addinggaster Buschhaus'' und ''Buschplaats'') ist ein ehemaliger Gulfhof und heute noch bewirtschafteter Bauernhof am [[Wurzeldeich]] in [[Süderneuland I]]. Er darf nicht mit dem [[Hof Belvedere]] in [[Westermarsch I]] verwechselt werden, der früher auch so genannt wurde. | ||
In früheren Jahren, so etwa in der amtlichen Statistik des Königreichs Hannover, wurde der Hof als eigene Ortschaft bzw. Wohnplatz von Süderneuland I geführt. | In früheren Jahren, so etwa in der amtlichen Statistik des Königreichs Hannover, wurde der Hof als eigene Ortschaft bzw. Wohnplatz von Süderneuland I geführt. | ||
== Geschichte == | ==Geschichte== | ||
Früher waren die Deichanlieger und insbesondere die Hofbesitzer zur [[Deichlast]] verpflichtet. Der Besitzer des ''Buschhauses'' musste daher Sträucher (Büsche) zur Deichsicherung vorrätig haben, erst viel später wurde die Deichlast zur Aufgabe der [[Deichacht Norden|Deichacht]]. Konnte der Deichlast-Pflichtige seiner Deichsicherungspflichten nicht mehr nachkommen, musste er seinen Hof aufgeben oder wurde nach altem [[Spatenrecht]] zwangsenteignet (''"Keen nich will dieken, de mutt wieken";'' sinngemäß: ''"Wer nicht kann deichen, der muss weichen.''") | Früher waren die Deichanlieger und insbesondere die Hofbesitzer zur [[Deichlast]] verpflichtet. Der Besitzer des ''Buschhauses'' musste daher Sträucher (Büsche) zur Deichsicherung vorrätig haben, erst viel später wurde die Deichlast zur Aufgabe der [[Deichacht Norden|Deichacht]]. Konnte der Deichlast-Pflichtige seiner Deichsicherungspflichten nicht mehr nachkommen, musste er seinen Hof aufgeben oder wurde nach altem [[Spatenrecht]] zwangsenteignet (''"Keen nich will dieken, de mutt wieken";'' sinngemäß: ''"Wer nicht kann deichen, der muss weichen.''") | ||