Westerstraße 58: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Datei:Westerstrasse 58 Inschrift 1978 01.jpg|Die bekannte Mauerinschrift, aufgenommen im Jahre 1978.
Datei:Westerstraße 58 - 16 06 2006.jpg|Westerstraße 58 - Aufnahme vom 16. Juni 2006.
Datei:Westerstraße 58 - 16 06 2006.jpg|Westerstraße 58 - Aufnahme vom 16. Juni 2006.
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Aktuelle Version vom 10. Oktober 2022, 12:14 Uhr

Westerstraße 58

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Basisdaten
Entstehungszeit 1593
Erbauer unbekannt
Bauweise verputzter Ziegelsteinbau
Erhaltungszustand erhalten
Genaue Lage Westerstraße 58

26506 Norden

An der Westerstraße 58 befindet sich ein im Kern aus dem Jahr 1593 stammendes Gebäude.[1] Es war das erste Haus der Westerstraße, das nicht mehr zur ursprünglichen Stadt Norden, sondern zum Amt Norden gehörte, bildete also die Grenze zwischen Norden und der Sandbauerschaft.[2]

Eine Inschrift am Mauerwerk des Hauses lautet: De Segen des Here makt rike ane Moiie. Ao 1593. Übersetzt bedeutet dies: Der Segen des Herrn macht reich ohne Mühe. Anno 1593.[1]

Galerie

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Sanders, Adolf (1988): Unsere Stadt hinterm Deich, Norden, S. 17
  2. Schreiber, Gretje (2000): Norder Häuser. Die Bewohner der Westerstraße (I), in: Ostfriesischer Kurier 8./9.Januar 2000

Siehe auch