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=== Gründung und Aufstieg ===
=== Gründung und Aufstieg ===
Diesen Umstand versuchten findige Kaufleute aus Norden und Hage zu beheben, indem sie planten, Torf in den ausgedehnten Moorflächen zwischen Norden und Aurich abzubauen. Dafür war jedoch die Anlage eines Kanals notwendig, denn Straßen waren zu dieser Zeit kaum vorhanden und wenn, dann waren diese kaum oder gar nicht befestigt. Zudem fehlten schlichtweg die technischen Möglichkeiten, größere Lasten auf dem Erdweg zu transportieren. Schon seit jeher wurden in Ostfriesland die Waren daher mit Booten und Kähnen über das weitverzweigte Fluss- und Kanalnetz, das zugleich auch der Entwässerung diente, befördert.
Diesen Umstand versuchten findige Kaufleute aus Norden und Hage zu beheben, indem sie planten, Torf in den ausgedehnten Moorflächen zwischen Norden und Aurich abzubauen. Dafür war jedoch die Anlage eines Kanals notwendig, denn Straßen waren zu dieser Zeit kaum vorhanden und wenn, dann waren diese kaum oder gar nicht befestigt. Zudem fehlten schlichtweg die technischen Möglichkeiten, größere Lasten auf dem Erdweg zu transportieren. Schon seit jeher wurden in Ostfriesland die Waren daher mit Booten und Kähnen über das weitverzweigte Fluss- und Kanalnetz, das zugleich auch der Entwässerung diente, befördert.
 
[[Datei:Heerstraße Berumerfehnkanal Fehnkanal um 1900 01.jpg|mini|Torfverladung am Hafen der Fehngesellschaft (um 1900). Rechts die [[Brückstraße]].]]
Unklare Eigentumsverhältnisse in den Moor- und Wildengebieten, die zum Teil gerichtlich geklärt werden mussten, ungenaue Grenzen, die Entschädigung der Betroffenen und Verschleppungen von Seiten der preußischen Kriegs- und Domänenkammer in Aurich hatten den Baubeginn zuvor immer wieder verzögert. Hinzu kamen Probleme durch das Urbarmachungsedikt von 1765, durch das Friedrich der Große Ödländer, Heiden und Moore für sich in Besitz nahm. Ursprünglich verfolgte die preußische Regierung damit die Absicht, nicht besiedelte Gebiet wie Moore urbar zu machen und zu kultivieren. Die Fehngesellschaft stellte dieses Delikt jedoch vor Probleme, da sie weniger das Land urbar (bewohnbar) machen wollten, als dort nur den Torf abzubauen.
Unklare Eigentumsverhältnisse in den Moor- und Wildengebieten, die zum Teil gerichtlich geklärt werden mussten, ungenaue Grenzen, die Entschädigung der Betroffenen und Verschleppungen von Seiten der preußischen Kriegs- und Domänenkammer in Aurich hatten den Baubeginn zuvor immer wieder verzögert. Hinzu kamen Probleme durch das Urbarmachungsedikt von 1765, durch das Friedrich der Große Ödländer, Heiden und Moore für sich in Besitz nahm. Ursprünglich verfolgte die preußische Regierung damit die Absicht, nicht besiedelte Gebiet wie Moore urbar zu machen und zu kultivieren. Die Fehngesellschaft stellte dieses Delikt jedoch vor Probleme, da sie weniger das Land urbar (bewohnbar) machen wollten, als dort nur den Torf abzubauen.