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|Rechtsform
|Rechtsform
|Kapitalgesellschaft
|Kapitalgesellschaft (KG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
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|Hauptsitz
|Hauptsitz
|unbekannt
|Kanalweg 1
26532 Großheide
|}__NOTOC__
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Die '''Norder Fehngesellschaft''' war ein Zusammenschluss von Norder Kaufleuten, die den gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgten, Torf in den Hochmoorgebieten rund um das heutige Berumerfehn (damals [[Norderfehn]]) abzubauen. Torf war zu dieser Zeit das meistverbreitete Brennmaterial, Kohle wurde aufgrund ihrer schwereren Beschaffbarkeit und des höheren Preises erst wesentlich später genutzt.
Die '''Norder Fehngesellschaft''' war ein Zusammenschluss von Norder Kaufleuten, die den gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgten, Torf in den Hochmoorgebieten rund um das heutige Berumerfehn (damals [[Norderfehn]]) abzubauen. Torf war zu dieser Zeit das meistverbreitete Brennmaterial, Kohle wurde aufgrund ihrer schwereren Beschaffbarkeit und des höheren Preises erst wesentlich später genutzt.
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Bereits um 1769 gab es Überlegungen zum Bau eines Kanals, um in dem relativ nahen Berumer Hochmoor Torf abzubauen. Bis dahin war die Stadt weitestgehend von Torfimporten aus den Niederlanden und dem Saterland abhängig. Straßen waren zu dieser Zeit kaum vorhanden und wenn, dann kaum oder gar nicht befestigt. Zudem fehlten schlichtweg die Möglichkeiten, größere Lasten auf dem Erdwege zu transportieren. Über Jahrhunderte hinweg wurden in Ostfriesland Waren mit Booten und Kähnen über das weitverzweigte Fluss- und Kanalnetz befördert.
Bereits um 1769 gab es Überlegungen zum Bau eines Kanals, um in dem relativ nahen Berumer Hochmoor Torf abzubauen. Bis dahin war die Stadt weitestgehend von Torfimporten aus den Niederlanden und dem Saterland abhängig. Straßen waren zu dieser Zeit kaum vorhanden und wenn, dann kaum oder gar nicht befestigt. Zudem fehlten schlichtweg die Möglichkeiten, größere Lasten auf dem Erdwege zu transportieren. Über Jahrhunderte hinweg wurden in Ostfriesland Waren mit Booten und Kähnen über das weitverzweigte Fluss- und Kanalnetz befördert.


1794 konnte schließlich mit dem Bau des Kanals begonnen werden, nachdem rund 1500 Hektar Moor in Pacht erworben werden konnten und alle rechtlichen Hürden überwunden waren. Im selben Jahr wurde auch der Ort [[Norderfehn]] gegründet. Unklare Eigentumsverhältnisse in den Moor- und Wildengebieten, die zum Teil gerichtlich geklärt werden mussten, ungenaue Grenzen, die Entschädigung der Betroffenen und Verschleppungen von Seiten der Kriegs- und Domänenkammer hatten den Baubeginn immer wieder verzögert. Hinzu kamen Probleme durch das Urbarmachungsedikt von 1765, durch das Friedrich der Große Ödländer, Heiden und Moore für sich in Besitz nahm. Ursprünglich verfolgte die preußische Regierung damit die Absicht, nicht besiedelte Gebiet wie Moore urbar zu machen und zu kultivieren. Die Fehngesellschaft stellte dieses Delikt jedoch vor Probleme, da sie weniger das Land urbarmachen wollten, als dort den Torf abzubauen.
1794 konnte schließlich mit dem Bau des Kanals begonnen werden, nachdem rund 1500 Hektar Moor in Pacht erworben werden konnten und alle rechtlichen Hürden überwunden waren. Im selben Jahr wurde auch der Ort [[Norderfehn]] gegründet und das Kompaniehaus erbaut, das Hauptsitz der Gesellschaft wurde. Unklare Eigentumsverhältnisse in den Moor- und Wildengebieten, die zum Teil gerichtlich geklärt werden mussten, ungenaue Grenzen, die Entschädigung der Betroffenen und Verschleppungen von Seiten der Kriegs- und Domänenkammer hatten den Baubeginn zuvor immer wieder verzögert. Hinzu kamen Probleme durch das Urbarmachungsedikt von 1765, durch das Friedrich der Große Ödländer, Heiden und Moore für sich in Besitz nahm. Ursprünglich verfolgte die preußische Regierung damit die Absicht, nicht besiedelte Gebiet wie Moore urbar zu machen und zu kultivieren. Die Fehngesellschaft stellte dieses Delikt jedoch vor Probleme, da sie weniger das Land urbarmachen wollten, als dort den Torf abzubauen.


In einem 1794 geschlossenen Vertrag verpachtete der Nachfolger von Friedrich dem Großen, Friedrich Wilhelm II., die Moorflächen auf dem Gebiet des heutigen Berumerfehns an die Fehngesellschaft. Um die genauen Grenzen dieses Gebietes kam es zu einem langen Rechtsstreit, der erst 1875 mit einem Vergleich endete. Der preußische Staat hatte die umstrittenen Wilden inzwischen anderweitig vergeben, so dass die Norder Fehngesellschaft zum Ausgleich den etwa 37.500 ha großen "Königskeil" sowie eine in der Nähe liegende sogenannte Vergrößerungsfläche ersatzweise erhielt. Diese Fläche musste die Gesellschaft 1920 wegen neuer Gesetze in der Weimarer Zeit an den Staat verkaufen, der sie danach an die Ackerbaugesellschaft in Berlin zum Torfabbau verpachtete. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging das Gebiet in den Besitz des Landes Niedersachsen über. Hier wurde noch bis 2013 Torfabbau durch ein Auricher Unternehmen betrieben.
In einem 1794 geschlossenen Vertrag verpachtete der Nachfolger von Friedrich dem Großen, Friedrich Wilhelm II., die Moorflächen auf dem Gebiet des heutigen Berumerfehns an die Fehngesellschaft. Um die genauen Grenzen dieses Gebietes kam es zu einem langen Rechtsstreit, der erst 1875 mit einem Vergleich endete. Der preußische Staat hatte die umstrittenen Wilden inzwischen anderweitig vergeben, so dass die Norder Fehngesellschaft zum Ausgleich den etwa 37.500 ha großen "Königskeil" sowie eine in der Nähe liegende sogenannte Vergrößerungsfläche ersatzweise erhielt. Diese Fläche musste die Gesellschaft 1920 wegen neuer Gesetze in der Weimarer Zeit an den Staat verkaufen, der sie danach an die Ackerbaugesellschaft in Berlin zum Torfabbau verpachtete. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging das Gebiet in den Besitz des Landes Niedersachsen über. Hier wurde noch bis 2013 Torfabbau durch ein Auricher Unternehmen betrieben.