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26506 Norden
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Der '''Rat der Stadt Norden''' ist das politische Kollegialorgan Nordens und die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Seine Mitglieder werden ''Ratsherren'' und ''Ratsherrinnen'' bzw. ''Ratsfrauen'' (früher: ''Senatoren'') genannt.
Der '''Rat der Stadt Norden''' ist das politische Kollegialorgan Nordens und die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Seine Mitglieder werden ''Ratsherren'' und ''Ratsherrinnen'' bzw. ''Ratsfrauen'' (früher: ''Senatoren'') genannt.


Bis zur Neuen Deutschen Gemeindeordnung (1935) gab es neben dem Senat noch ein gleichberechtigtes ''Bürgervorsteherkollegium''. Dessen Mitglieder wurden dementsprechend ''Bürger(schafts)vorsteher'' genannt.
Bis zur Neuen Deutschen Gemeindeordnung (1935) gab es neben dem Senat noch ein gleichberechtigtes ''Bürgervorsteherkollegium''. Dessen Mitglieder wurden dementsprechend ''Bürger(schafts)vorsteher'' genannt.
 
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== Geschichte ==
==Geschichte==
Die Gründung des Norder Stadtrates geht wohl auf eine Neuordnung der Stadtverfassung vom 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] zurück, der die Einrichtung eines Stadtrates mit sechs Mitgliedern nebst dreier [[Bürgermeister]] vorsah.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Dieses Kollegium aus Stadtrat und Bürgermeister wurde [[Magistrat]] genannt. Mit der Institutionalisierung kam Enno III. einer ab 1611 eingetretenen Pflicht zuvor; in diesem Jahr kommt es zu einem erheblichen Machtverlust durch den sogenannten ''Osterhusischen Akkord'', bei der der Graf einen großen Teil seiner Macht an die ostfriesischen Stände abtreten musste.<ref>Biographisches Lexikon für Ostfriesland: Enno III.</ref> Die Anzahl der Stadträte hat sich bis mindestens 1744 nicht geändert.<ref name=":2">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref>
Die Gründung des Norder Stadtrates geht wohl auf eine Neuordnung der Stadtverfassung vom 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] zurück, der die Einrichtung eines Stadtrates mit sechs Mitgliedern nebst dreier [[Bürgermeister]] vorsah.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Dieses Kollegium aus Stadtrat und Bürgermeister wurde [[Magistrat]] genannt. Mit der Institutionalisierung kam Enno III. einer ab 1611 eingetretenen Pflicht zuvor; in diesem Jahr kommt es zu einem erheblichen Machtverlust durch den sogenannten ''Osterhusischen Akkord'', bei der der Graf einen großen Teil seiner Macht an die ostfriesischen Stände abtreten musste.<ref>Biographisches Lexikon für Ostfriesland: Enno III.</ref> Die Anzahl der Stadträte hat sich bis mindestens 1744 nicht geändert.<ref name=":2">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref>


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Parallel zum Stadtrat existierte seit dem 19. Dezember 1945 ein größeres, von den Briten eingeführtes Gremium: Das Stadtparlament. Es setzte sich aus einer von der britischen Militärregierung zusammengesetzten Auswahl von nationalsozialistisch unbelasteten Personen zusammen. Das Parlament vertrat die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die Kommunistische Partei Deutschlands, die Deutsche Union, die Gewerkschaften, den [[Kaufmännischer Verein|Kaufmännischen Verein]] und einen auf Kreisebene tätigen Beratungsausschuss. Insgesamt bestand dieses Parlament aus 22 Personen.<ref name=":1" /> Ab 1949 wurden Stadtparlament und Stadtrat unter letztgenanntem Begriff wieder vereint.
Parallel zum Stadtrat existierte seit dem 19. Dezember 1945 ein größeres, von den Briten eingeführtes Gremium: Das Stadtparlament. Es setzte sich aus einer von der britischen Militärregierung zusammengesetzten Auswahl von nationalsozialistisch unbelasteten Personen zusammen. Das Parlament vertrat die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die Kommunistische Partei Deutschlands, die Deutsche Union, die Gewerkschaften, den [[Kaufmännischer Verein|Kaufmännischen Verein]] und einen auf Kreisebene tätigen Beratungsausschuss. Insgesamt bestand dieses Parlament aus 22 Personen.<ref name=":1" /> Ab 1949 wurden Stadtparlament und Stadtrat unter letztgenanntem Begriff wieder vereint.


== Bürgervorsteherkollegium ==
==Bürgervorsteherkollegium==
Das '''Bürgervorsteherkollegium''' war im Königreich Hannover und später in der preußischen Provinz Hannover der Name für die kommunale Volksvertretung in den Städten.
Das '''Bürgervorsteherkollegium''' war im Königreich Hannover und später in der preußischen Provinz Hannover der Name für die kommunale Volksvertretung in den Städten.


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Während der [[COVID 19-Pandemie|Corona-Pandemie]] in den Jahren 2020 bis 2021 tagte der Stadtrat in der [[Sporthalle Wildbahn]], um die pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstände einhalten zu können.
Während der [[COVID 19-Pandemie|Corona-Pandemie]] in den Jahren 2020 bis 2021 tagte der Stadtrat in der [[Sporthalle Wildbahn]], um die pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstände einhalten zu können.


== Einzelnachweise ==
==Einzelnachweise==
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