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==Geschichte==
==Geschichte==
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder gar drei Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt und ursprünglich als ''consul'' (lateinisch für ''Konsul'') bezeichnet wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref>
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder gar drei Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt und ursprünglich als ''consul'' (lateinisch für ''Konsul'') bezeichnet wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref>
Unter den politischen Entscheidungsträgern stand ein [[Stadtschreiber]], der damals wie heute Jurist sein müsste und die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte leitete.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 9</ref> Sein Amt kann damit in etwa mit dem des [[Stadtdirektor|Stadtdirektoren]] verglichen werden. Über den Bürgermeistern stand der [[Amtsverwalter]], dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist.


Spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts standen für Norden offiziell zwei Bürgermeister, ein Stadtkämmerer (Rentmeister) gemeinsam mit anderen Vertretern der [[Bürgerrecht|Bürgerschaft]] (den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]]) und [[Bürgerkompanie|Hauptleuten]] an der Spitze der Stadt Norden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49</ref> In den Folgejahren bekleideten jedoch oftmals auch in Norden mehr als nur zwei Bürgermeister gleichzeitig dieses Amt. Die beiden Dienstältesten nahmen die Amtsgeschäfte wahr, während der dritte eher in der Reserve verharrte, um von den Amtsinhabern zu lernen, bis er sie nach dessen Amtszeitsende beerbte.<ref name=":0" /> Die preußische Regierung versuchte mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 den einzelnen Bürgermeistern feste Aufgaben zuzuweisen, damit sie nicht nur ''still sitzen''.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Der ''Worthaltende'' (erste) Bürgermeister hielt zwei Mal in der Woche jeweils vormittags vor dem [[Altes Rathaus|Rathaus]] mit Unterstützung der beiden anderen Bürgermeister Gerichtsprozesse als Vorsitzender des [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichts]] ab, deren Ablauf vom [[Stadtschreiber]] niedergeschrieben wurde.<ref name=":0" />
Spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts standen für Norden offiziell zwei Bürgermeister, ein Stadtkämmerer (Rentmeister) gemeinsam mit anderen Vertretern der [[Bürgerrecht|Bürgerschaft]] (den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]]) und [[Bürgerkompanie|Hauptleuten]] an der Spitze der Stadt Norden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49</ref> In den Folgejahren bekleideten jedoch oftmals auch in Norden mehr als nur zwei Bürgermeister gleichzeitig dieses Amt. Die beiden Dienstältesten nahmen die Amtsgeschäfte wahr, während der dritte eher in der Reserve verharrte, um von den Amtsinhabern zu lernen, bis er sie nach dessen Amtszeitsende beerbte.<ref name=":0" /> Die preußische Regierung versuchte mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 den einzelnen Bürgermeistern feste Aufgaben zuzuweisen, damit sie nicht nur ''still sitzen''.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Der ''Worthaltende'' (erste) Bürgermeister hielt zwei Mal in der Woche jeweils vormittags vor dem [[Altes Rathaus|Rathaus]] mit Unterstützung der beiden anderen Bürgermeister Gerichtsprozesse als Vorsitzender des [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichts]] ab, deren Ablauf vom [[Stadtschreiber]] niedergeschrieben wurde.<ref name=":0" />
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Mit dem Tode von [[Thomas Hermann Wichmann Grems]] im Jahre 1770 reduzierte sich die Anzahl der Bürgermeister nachfolgend auf zwei (der dritte Posten wurde nicht mehr neu besetzt), ehe mit Wirkung zum 1. März 1827 bzw. 1. Januar 1828 nur noch ein Bürgermeister der Stadt vorstand, da das Gerichtswesen nun vollständig auf die [[Amt Norden|Ämter]] übertragen wurden und man dem Bürgermeister die Gerichtsbarkeit damit aberkannte.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 11</ref> Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der Bürgermeister auch erstmals als solcher von der Bevölkerung gewählt und nicht mehr vom Landesherren (dem ostfriesischen Grafen bzw. Fürsten) eingesetzt. Unter der nationalsozialistischen Herrschaft wurden sowohl [[Stadtrat]] (ab 1934) als auch Bürgermeister (ab 1935) erneut von den Machthabern eingesetzt und nicht mehr gewählt.<ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 35</ref>
Mit dem Tode von [[Thomas Hermann Wichmann Grems]] im Jahre 1770 reduzierte sich die Anzahl der Bürgermeister nachfolgend auf zwei (der dritte Posten wurde nicht mehr neu besetzt), ehe mit Wirkung zum 1. März 1827 bzw. 1. Januar 1828 nur noch ein Bürgermeister der Stadt vorstand, da das Gerichtswesen nun vollständig auf die [[Amt Norden|Ämter]] übertragen wurden und man dem Bürgermeister die Gerichtsbarkeit damit aberkannte.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 11</ref> Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der Bürgermeister auch erstmals als solcher von der Bevölkerung gewählt und nicht mehr vom Landesherren (dem ostfriesischen Grafen bzw. Fürsten) eingesetzt. Unter der nationalsozialistischen Herrschaft wurden sowohl [[Stadtrat]] (ab 1934) als auch Bürgermeister (ab 1935) erneut von den Machthabern eingesetzt und nicht mehr gewählt.<ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 35</ref>


Unter den politischen Entscheidungsträgern stand ein [[Stadtschreiber]], der damals wie heute Jurist sein müsste und die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte leitete.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 9</ref> Sein Amt kann damit in etwa mit dem des [[Stadtdirektor|Stadtdirektoren]] verglichen werden. Über den Bürgermeistern stand der [[Amtsverwalter]], dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist.
Diese Verfahrensweise änderte sich auch unter der britischen Militärregierung zunächst nicht, ehe mit der Neuordnung des Gemeindewesens im April 1946 eine Re-Demokratisierung erfolgte.


==Auflistungen==
==Auflistungen==