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Seit jeher diente der Wochenmarkt nicht nur der Versorgung der Bevölkerung mit Waren aus den umliegenden Höfen, sondern auch der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse in das Münsterland, gen Oldenburg und in die Niederlande. Gemäß der [[Instituta Nordana]] durften die Händler und Kaufleute ihre Waren dabei allerdings nur zu festgelegten Zeiten kaufen und verkaufen.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 16ff.</ref> Ortsfremden Händlern war es bis zu einer amtlichen Genehmigung untersagt, ihre Waren auf dem Markt feilzubieten.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref>
Seit jeher diente der Wochenmarkt nicht nur der Versorgung der Bevölkerung mit Waren aus den umliegenden Höfen, sondern auch der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse in das Münsterland, gen Oldenburg und in die Niederlande. Gemäß der [[Instituta Nordana]] durften die Händler und Kaufleute ihre Waren dabei allerdings nur zu festgelegten Zeiten kaufen und verkaufen.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 16ff.</ref> Ortsfremden Händlern war es bis zu einer amtlichen Genehmigung untersagt, ihre Waren auf dem Markt feilzubieten.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref>
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Neben Händlern, die hier ihren Waren anboten, galt dies sinngemäß auch für die Arbeitskraft armer Tagelöhner, die sogar aus Südwestfalen nach Norden kamen, um auf den Höfen der reichen [[Marsch|Marschbauern]] zu arbeiten. Ihr Platz befand sich nahe des [[Glockenturm|Glockenturms]].<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 255</ref>
Neben Händlern, die hier ihren Waren anboten, galt dies sinngemäß auch für die Arbeitskraft armer Tagelöhner, die sogar aus Südwestfalen nach Norden kamen, um auf den Höfen der reichen [[Marsch|Marschbauern]] zu arbeiten. Ihr Platz befand sich nahe des [[Glockenturm|Glockenturms]].<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 255</ref>
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Bevor die Stadt selbst die Pachteinnahmen der Händler erhielt, verpachtete sie die Marktrechte alle zwei Jahre an einen neuen Pächter. Dieser wiederum durfte für jeden Marktbeschicker eine Gebühr erheben und diesen ebenso Zelte, Buden und Stände verleihen. Die Gebühren waren dabei genau festgeschrieben. So betrug diese um 1800 für den Auftrieb (Anbieten) eines dreijährigen Pferdes viereinhalb Stüber. Für ein Schwein waren ein Stüber, für eine Gans ein halber Stüber zu entrichten. Das Leihen einer einfache Bude kostete gar neun Stüber. Je größer die Bude, desto höher wurde auch die Gebühr.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18</ref>
Bevor die Stadt selbst die Pachteinnahmen der Händler erhielt, verpachtete sie die Marktrechte alle zwei Jahre an einen neuen Pächter. Dieser wiederum durfte für jeden Marktbeschicker eine Gebühr erheben und diesen ebenso Zelte, Buden und Stände verleihen. Die Gebühren waren dabei genau festgeschrieben. So betrug diese um 1800 für den Auftrieb (Anbieten) eines dreijährigen Pferdes viereinhalb Stüber. Für ein Schwein waren ein Stüber, für eine Gans ein halber Stüber zu entrichten. Das Leihen einer einfache Bude kostete gar neun Stüber. Je größer die Bude, desto höher wurde auch die Gebühr.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18</ref>