Altenbürgerlande: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 17: | Zeile 17: | ||
|keiner | |keiner | ||
|} | |} | ||
Die '''Altenbürgerlande''' sind ein auf genossenschaftlicher Basis geführter Verband von Interessenten. Die Gesellschaft ist neben der [[Theelacht]] und der [[Leegemoorgesellschaft]] eine der drei bis heute noch tagenden Norder Genossenschaften. Erstmalig genannt werden die Altenbürgerlande in einem Rechnungsbuch von [[Anna von Oldenburg|Gräfin Anna]] im Jahre 1542, als eine Abgabe von fünf Rheinischen Gulden verbucht wurde, die die Pächter dieses Grundstückes an das gräfliche Haus zahlten.<ref>Schreiber, Gretje (2006): Norder Gemeinweiden im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands Jg. 2006 Bd. 86, S. 39-65</ref> | Die '''Altenbürgerlande''' (niederdeutsch: ''Ollenbörgers Lande'') sind ein auf genossenschaftlicher Basis geführter Verband von Interessenten. Die Gesellschaft ist neben der [[Theelacht]] und der [[Leegemoorgesellschaft]] eine der drei bis heute noch tagenden Norder Genossenschaften. Erstmalig genannt werden die Altenbürgerlande in einem Rechnungsbuch von [[Anna von Oldenburg|Gräfin Anna]] im Jahre 1542, als eine Abgabe von fünf Rheinischen Gulden verbucht wurde, die die Pächter dieses Grundstückes an das gräfliche Haus zahlten.<ref>Schreiber, Gretje (2006): Norder Gemeinweiden im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands Jg. 2006 Bd. 86, S. 39-65</ref> | ||
Gleichzeitig ist der Name ''Altenbürgerlande'' synonym für die zur gleichnamigen Genossenschaften gehörenden Ländereien. Nach ihr wurde zudem [[Altenbürgerlande (Straße)|eine Straße]] benannt, die über die Ländereien verläuft. Ihr Gegenstück sind die wesentlich größeren ''Neuenbürgerlande'', die zur Gemeinde Lütetsburg gehören und sich östlich der ''Altenbürgerlande'' befinden. Die Grenze verläuft in etwa entlang der [[Bundesstraße]]. | Gleichzeitig ist der Name ''Altenbürgerlande'' synonym für die zur gleichnamigen Genossenschaften gehörenden Ländereien. Nach ihr wurde zudem [[Altenbürgerlande (Straße)|eine Straße]] benannt, die über die Ländereien verläuft. Ihr Gegenstück sind die wesentlich größeren ''Neuenbürgerlande'', die zur Gemeinde Lütetsburg gehören und sich östlich der ''Altenbürgerlande'' befinden. Die Grenze verläuft in etwa entlang der [[Bundesstraße]]. | ||
| Zeile 35: | Zeile 35: | ||
== Sitten und Gebräuche == | == Sitten und Gebräuche == | ||
Die Gesellschaft trifft sich jährlich zur Abrechnungsversammlung. Neue Teilnehmer müssen dabei eine Gebühr bezahlen, das sogenannte ''Hensegeld''.<ref>Rack, Eberhard (1982): Up Leegemoors Wohlfahrt, Norden, S. 29</ref> | Die Gesellschaft trifft sich jährlich zur Abrechnungsversammlung. Neue Teilnehmer müssen dabei eine Gebühr bezahlen, das sogenannte ''Hensegeld''.<ref>Rack, Eberhard (1982): Up Leegemoors Wohlfahrt, Norden, S. 29</ref> Zum reichhaltigen Essen, das mit einem Schnaps ''up Ollenbörgers Wohlfahrt'' begonnen wird, wird traditionell eine Flasche Rotwein gereicht.<ref>Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 166</ref> | ||
==Verwaltung== | ==Verwaltung== | ||