Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund und Vorläufer des [[Landkreis Norden|Landkreises Norden]]. Es bestand seit 1474 bis 1811 sowie erneut von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung [[Amtsgericht Norden|''Amtsgericht'']] erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichten]] existierten.
Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund und Vorläufer des [[Landkreis Norden|Landkreises Norden]]. Es bestand seit 1474 bis 1811 sowie erneut von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung [[Amtsgericht Norden|''Amtsgericht'']] erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichten]] existierten.
__NOTOC__
__TOC__
== Geschichte ==
== Geschichte ==
Ostfriesland war seit spätestens 1474 verwaltungsmäßig in ''Ämter'' und ''Herrlichkeiten'' eingeteilt.<ref>[https://kirchengemeindelexikon.de/einzelgemeinde/norden-st-ludgeri/ Beschreibung der Kirchengemeinde Norden], abgerufen am 9. November 2021</ref> Die dann gebildeten Ämter waren zuvor ebenfalls ''Herrlichkeiten'' gewesen. Solche blieben nur diejenigen Orte bzw. Gemeinden, in denen der Landesherr (das Grafen- bzw. Fürstenhaus) nicht zugleich auch Grundherr war und damit die volle landesherrliche Gewalt ausübte.<ref>König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 159</ref> Man kann also sagen, je weniger einflussreich und besitzend die [[Cirksena]] waren, umso besser konnten sich die Orte als Herrlichkeit (wie etwa im Falle von Dornum, das Sitz der mächtigen [[Beninga]] war) behaupten.
Ostfriesland war seit spätestens 1474 verwaltungsmäßig in ''Ämter'' und ''Herrlichkeiten'' eingeteilt.<ref>[https://kirchengemeindelexikon.de/einzelgemeinde/norden-st-ludgeri/ Beschreibung der Kirchengemeinde Norden], abgerufen am 9. November 2021</ref> Die dann gebildeten Ämter waren zuvor ebenfalls ''Herrlichkeiten'' gewesen. Solche blieben nur diejenigen Orte bzw. Gemeinden, in denen der Landesherr (das Grafen- bzw. Fürstenhaus) nicht zugleich auch Grundherr war und damit die volle landesherrliche Gewalt ausübte.<ref>König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 159</ref> Man kann also sagen, je weniger einflussreich und besitzend die [[Cirksena]] waren, umso besser konnten sich die Orte als Herrlichkeit (wie etwa im Falle von Dornum, das Sitz der mächtigen [[Beninga]] war) behaupten.