Justus Friedrich Steinbömer (1740): Unterschied zwischen den Versionen
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Steinbömer wurde 1740 in Enger (Westfalen) als Sohn eines Pastors geboren. Die Familie Steinbömers stammt aus Westfalen, insbesondere den Städten Bielefeld, Enger und Vlotho, wo seine Vorfahren Kaufleute, Leineweber und Pfarrer waren. Ende der 1760er Jahre kam er nach Norden und gründete hier mit [[Johann Heinrich Lubinus]], ebenfalls Sohn eines Pastors, die Tabakmanufaktur [[Steinbömer & Lubinus]].<ref name=":0">Schuh, Friedrich (1997): Ostfriesische Landschaft. Geschichte der Familie Steinbömer, Aurich ([https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/BLO/Steinboemer_fam.pdf Link])</ref> Die Ausgangslage in Norden war denkbar günstig. Die Stadt hatte seit dem 14. Jahrhundert einen [[Norder Hafen|florierenden Seehafen]] und war nicht vom preußischen Tabakmonopol betroffen. Ostfriesland gehörte seit dem Tod des letzten [[Cirksena|Cirksenas]] zum Königreich Preußen. | Steinbömer wurde 1740 in Enger (Westfalen) als Sohn eines Pastors geboren. Die Familie Steinbömers stammt aus Westfalen, insbesondere den Städten Bielefeld, Enger und Vlotho, wo seine Vorfahren Kaufleute, Leineweber und Pfarrer waren. Ende der 1760er Jahre kam er nach Norden und gründete hier mit [[Johann Heinrich Lubinus]], ebenfalls Sohn eines Pastors, die Tabakmanufaktur [[Steinbömer & Lubinus]].<ref name=":0">Schuh, Friedrich (1997): Ostfriesische Landschaft. Geschichte der Familie Steinbömer, Aurich ([https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/BLO/Steinboemer_fam.pdf Link])</ref> Die Ausgangslage in Norden war denkbar günstig. Die Stadt hatte seit dem 14. Jahrhundert einen [[Norder Hafen|florierenden Seehafen]] und war nicht vom preußischen Tabakmonopol betroffen. Ostfriesland gehörte seit dem Tod des letzten [[Cirksena|Cirksenas]] zum Königreich Preußen. | ||
1770 erwarben Lubinus und er das [[Bürgerrecht|Norder Bürgerrecht]].<ref name=":0" /> Nach heutigen Maßstäben mag es ungewöhnlich klingen, dass ein gebürtiger Norder sich diese Rechte erst erwerben muss, wo es heute doch selbstverständlich ist. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein war aber nicht jeder automatisch von Geburt an | 1770 erwarben Lubinus und er das [[Bürgerrecht|Norder Bürgerrecht]].<ref name=":0" /> Nach heutigen Maßstäben mag es ungewöhnlich klingen, dass ein gebürtiger Norder sich diese Rechte erst erwerben muss, wo es heute doch selbstverständlich ist. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein war aber nicht jeder automatisch von Geburt an Bürger. Vielmehr war dieser Status ein Privileg, das an gewisse Voraussetzungen gebunden war. Wichtigstes Kriterium waren das Vorhandensein von Hausbesitz und Eigentum in der Stadt. | ||
Als ''Eltermann'' stand Steinbömer gemeinsam mit [[Doede Lübberts Cremer]] von 1783 bis 1784 der [[Krämerzunft]] vor.<ref>Behrends, Berend-Heiko (1969): Zwei Jahrhunderte Steinbömer Tabak, Norden, S. 12</ref> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||