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Das '''2. Westermarscher Rott''' war das zweite [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Alternative Bezeichnungen waren ''Westermarscher 2. Rott'' (1719, 1672, 1650, 1634) und ''Westermarsch, das ander Rott'' (1618) sowie ''Reindt Siebens Rott'' bzw. ''Reyndt Siebens Rott'' (1770).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_I.pdf Beschreibung von Westermarsch I] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage ist nicht bekannt.
Das '''2. Westermarscher Rott''' war das zweite [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Alternative Bezeichnungen waren ''Westermarscher 2. Rott'' (1672, 1650, 1634, 1719) und ''Westermarsch, das ander Rott'' (1618) sowie ''Reindt Siebens Rott'' bzw. ''Reyndt Siebens Rott'' (1770).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_I.pdf Beschreibung von Westermarsch I] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage ist nicht bekannt.


Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.