Amt Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund und Vorläufer des [[Landkreis Norden]]. Es bestand seit dem 15. Jahrhundert bis 1811 sowie erneut von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung [[Amtsgericht Norden|''Amtsgericht'']] erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichten]] existierten. | Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund und Vorläufer des [[Landkreis Norden|Landkreises Norden]]. Es bestand seit dem 15. Jahrhundert bis 1811 sowie erneut von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung [[Amtsgericht Norden|''Amtsgericht'']] erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichten]] existierten. | ||
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== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Ostfriesland war bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verwaltungsmäßig in ''Ämter'' und ''Herrlichkeiten'' eingeteilt. Die dann gebildeten Ämter waren zuvor ebenfalls ''Herrlichkeiten'' gewesen. Solche blieben nur diejenigen Orte bzw. Gemeinden, in denen der Landesherr (das Grafen- bzw. Fürstenhaus) nicht zugleich auch Grundherr war und damit die volle landesherrliche Gewalt ausübte.<ref>König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 159</ref> Man kann also sagen, je weniger einflussreich und besitzend die [[Cirksena]] waren, umso besser konnten sich die Orte als Herrlichkeit (wie etwa im Falle von Dornum, das Sitz der mächtigen [[Beninga]] war) behaupten. | Ostfriesland war bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verwaltungsmäßig in ''Ämter'' und ''Herrlichkeiten'' eingeteilt. Die dann gebildeten Ämter waren zuvor ebenfalls ''Herrlichkeiten'' gewesen. Solche blieben nur diejenigen Orte bzw. Gemeinden, in denen der Landesherr (das Grafen- bzw. Fürstenhaus) nicht zugleich auch Grundherr war und damit die volle landesherrliche Gewalt ausübte.<ref>König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 159</ref> Man kann also sagen, je weniger einflussreich und besitzend die [[Cirksena]] waren, umso besser konnten sich die Orte als Herrlichkeit (wie etwa im Falle von Dornum, das Sitz der mächtigen [[Beninga]] war) behaupten. | ||
Nach der Eingliederung der ehemaligen Herrlichkeit Pewsum als Amt im Jahre 1610 gab es in Ostfriesland insgesamt elf Amtsbezirke, die mit Ausnahme von Pewsum ihrerseits in ''Vogteien'' unterteilt waren, denen ein [[Vogt]] vorstand. Zur Amtsvogtei Norden gehörten [[Westermarsch I]], [[Westermarsch II]], [[Süderneuland I]], [[Süderneuland II]] und [[Lintelermarsch]]. Die Städte, so auch Norden, waren nicht in die Ämterstruktur eingebunden.<ref name=":0">König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 163</ref> Die Vorsteher der Ämter wurden zunächst [[Drost]], später [[Amtsverwalter]] und noch später [[Amtshauptmann]] genannt. | Nach der Eingliederung der ehemaligen Herrlichkeit Pewsum als Amt im Jahre 1610 gab es in Ostfriesland insgesamt elf Amtsbezirke, die mit Ausnahme von Pewsum ihrerseits in ''Vogteien'' unterteilt waren, denen ein [[Vogt]] vorstand. Zur Amtsvogtei Norden gehörten [[Westermarsch I]], [[Westermarsch II]], [[Süderneuland I]], [[Süderneuland II]] und [[Lintelermarsch]]. Die Städte, so auch Norden, waren nicht in die Ämterstruktur eingebunden.<ref name=":0">König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 163</ref> Die Vorsteher der Ämter wurden zunächst [[Drost]], später [[Amtsverwalter]] und noch später [[Amtshauptmann]] genannt. Anfangs standen noch ein Drost und ein Amtmann gemeinsam an der Spitze. Der Drost führte das Kommando auf der Burg und übte die Polizeigewalt aus; dem Amtmann war die Gerichtsbarkeit unterstellt. Gemeinsam hatten sie die Oberaufsicht über das Deichwesen. Ein Rentmeister zur Hebung der Einkünfte und Gefälle stand ihnen zur Seite.<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 22</ref> | ||
In der Lokalverwaltung des ländlichen Raums war Ostfriesland in Bauerschaften eingeteilt, die zugleich politische Gemeinden darstellten. In der [[Marsch]] bildete jede Bauerschaft in der Regel ein [[Kirchspiel Norden|Kirchspiel]], während auf der [[Geest]] das Kirchspiel aus mehreren Bauerschaften bestehen konnte. Die Gemeinden, Kirchspiele oder Bauerschaften konnten sich ihrerseits wieder in [[Kluft|Kluften]], [[Rott|Rotten]], ''Kedschaften'' oder ''Theene'' gliedern.<ref>Heise, Hans-Michael (1937): Die bewaffneten Ostfriesen in der Grafen- und Fürstenzeit, Aurich, S. 18</ref> In der [[Stadt Norden]] standen ober den Kluften die Rotten, in den zum Amt gehörenden, heutigen Stadtteilen (siehe oben) hingegen gab es keine Kluften, sondern nur Rotten als administrative Unterteilung. | In der Lokalverwaltung des ländlichen Raums war Ostfriesland in Bauerschaften eingeteilt, die zugleich politische Gemeinden darstellten. In der [[Marsch]] bildete jede Bauerschaft in der Regel ein [[Kirchspiel Norden|Kirchspiel]], während auf der [[Geest]] das Kirchspiel aus mehreren Bauerschaften bestehen konnte. Die Gemeinden, Kirchspiele oder Bauerschaften konnten sich ihrerseits wieder in [[Kluft|Kluften]], [[Rott|Rotten]], ''Kedschaften'' oder ''Theene'' gliedern.<ref>Heise, Hans-Michael (1937): Die bewaffneten Ostfriesen in der Grafen- und Fürstenzeit, Aurich, S. 18</ref> In der [[Stadt Norden]] standen ober den Kluften die Rotten, in den zum Amt gehörenden, heutigen Stadtteilen (siehe oben) hingegen gab es keine Kluften, sondern nur Rotten als administrative Unterteilung. | ||