Westermarsch II: Unterschied zwischen den Versionen
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* siehe auch: [[Liste der | * siehe auch: [[Liste der Gemeindevorsteher von Westermarsch I]] | ||
Friesland - und damit auch Ostfriesland - unterstand, anders als sonst zur Zeit des Lehnswesens üblich, im Mittelalter keiner zentralen Herrschaft. Dieses Vorrecht, die ''Friesische Freiheit,'' bekamen die Friesen der Legende nach von Karl dem Großen persönlich verliehen. Die Friesen unterstanden damit nur dem Kaiser und hatten ansonsten keine Herren über ihnen zu dulden. Stattdessen organisierten sie sich selbst in - mehr oder weniger - demokratischen Genossenschaften, in denen prinzipiell jeder gleichberechtigt war. Diese grundsätzliche Gleichberechtigung war jedoch oftmals an Eigentum gebunden, das viele faktisch nicht hatten. So wurden die öffentlichen Ämter der Richter (''Redjeven''), die neben der Aufgabe der Rechtsprechung auch als Vorsteher tätig waren und durch jährliche Wahlen besetzt wurden, vor allem von den reichen Bauern besetzt. | Friesland - und damit auch Ostfriesland - unterstand, anders als sonst zur Zeit des Lehnswesens üblich, im Mittelalter keiner zentralen Herrschaft. Dieses Vorrecht, die ''Friesische Freiheit,'' bekamen die Friesen der Legende nach von Karl dem Großen persönlich verliehen. Die Friesen unterstanden damit nur dem Kaiser und hatten ansonsten keine Herren über ihnen zu dulden. Stattdessen organisierten sie sich selbst in - mehr oder weniger - demokratischen Genossenschaften, in denen prinzipiell jeder gleichberechtigt war. Diese grundsätzliche Gleichberechtigung war jedoch oftmals an Eigentum gebunden, das viele faktisch nicht hatten. So wurden die öffentlichen Ämter der Richter (''Redjeven''), die neben der Aufgabe der Rechtsprechung auch als Vorsteher tätig waren und durch jährliche Wahlen besetzt wurden, vor allem von den reichen Bauern besetzt. | ||
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1735 standen ein Leutnant und ein Fähnrich an der Spitze der Landwehr, gewählt von den qualifizierten Interessenten und bestätigt vom ostfriesischen Landesherren. | 1735 standen ein Leutnant und ein Fähnrich an der Spitze der Landwehr, gewählt von den qualifizierten Interessenten und bestätigt vom ostfriesischen Landesherren. | ||
Im 19. Jahrhundert stand der Gemeindevorsteher (Bürgermeister) an oberster Spitze in Westermarsch II. Es handelte sich jedoch um ein Ehrenamt mit vor allen repräsentativen Aufgaben. Während des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] hieß der Amtsinhaber [[Sjut Wübbens]], welcher nach dem Krieg von den Allierten seines Amtes enthoben wurde. | Im 19. Jahrhundert stand der Gemeindevorsteher ([[Bürgermeister]]) an oberster Spitze in Westermarsch II. Es handelte sich jedoch um ein Ehrenamt mit vor allen repräsentativen Aufgaben. Während des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] hieß der Amtsinhaber [[Sjut Wübbens]], welcher nach dem Krieg von den Allierten seines Amtes enthoben wurde. | ||
Vom 1. Dezember 1965 bis 30. Juni 1972 gehörten die bis dahin eigenständigen Gemeinden Westermarsch I und II zur [[Samtgemeinde Leybuchtpolder]], der auch [[Neuwesteel]] und [[Leybuchtpolder]] angehörten. Infolge der niedersächsischen Gemeindereform fiel die Samtgemeinde Leybuchtpolder am 1. Juli 1972 vollständig an Norden. Ein ehrenamtlicher [[Ortsvorsteher]] vertritt seither den Ort und seine Interessen gegenüber der städtischen Verwaltung sowie der Politik. | Vom 1. Dezember 1965 bis 30. Juni 1972 gehörten die bis dahin eigenständigen Gemeinden Westermarsch I und II zur [[Samtgemeinde Leybuchtpolder]], der auch [[Neuwesteel]] und [[Leybuchtpolder]] angehörten. Infolge der niedersächsischen Gemeindereform fiel die Samtgemeinde Leybuchtpolder am 1. Juli 1972 vollständig an Norden. Ein ehrenamtlicher [[Ortsvorsteher]] vertritt seither den Ort und seine Interessen gegenüber der städtischen Verwaltung sowie der Politik. | ||