Norddeicher Zugschloot: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Norddeicher Zugschloot''' ist einer der [[:Kategorie:Gewässer im Stadtgebiet|wichtigsten Entwässerungsgräben]] im Stadtgebiet. Er ist im Wesentlichen für die Entwässerung von [[Westermarsch I]] und den westlichen Teil [[Norddeich|Norddeichs]] zuständig. Er entspringt einem namenlosen Entwässerungsgraben, der entlang des [[Westermarscher Seedeich|Westermarscher Seedeichs]] verläuft und mündet an der [[Langhauser Brücke]] in das [[Langhauser Tief]]. | Der '''Norddeicher Zugschloot''' ist einer der [[:Kategorie:Gewässer im Stadtgebiet|wichtigsten Entwässerungsgräben]] im Stadtgebiet. Er ist im Wesentlichen für die Entwässerung von [[Westermarsch I]] und den westlichen Teil [[Norddeich|Norddeichs]] zuständig. Er entspringt einem namenlosen Entwässerungsgraben, der entlang des [[Westermarscher Seedeich|Westermarscher Seedeichs]] verläuft und mündet an der [[Langhauser Brücke]] in das [[Langhauser Tief]]. | ||
Der [[Schloot|Zugschloot]] ist künstlichen Ursprungs und wurde in seinem heutigen Verlauf erst im 20. Jahrhundert angelegt.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref> | Der [[Schloot|Zugschloot]] ist künstlichen Ursprungs und wurde in seinem heutigen Verlauf erst im 20. Jahrhundert angelegt.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref> Südwestlich der [[Fremouthswarf]] wird ein Teil auch als ''Freterswarfer Zugschloot'' bezeichnet.<ref>[https://flurnamen-ostfriesland.de/flurnamensammlung?state=item:1534 Schreiber, Gretje (2017): Historische Flurnamensammlung] der Ostfriesischen Landschaft, Nr. 1534</ref> | ||
In seinem Verlauf nimmt das Tief zahlreiche weitere Entwässerungsgräben auf, unter anderem den [[Norderschloot]] und den [[Süderschloot]]. Als sogenanntes ''Gewässer 2. Ordnung'' wird das Tief vom [[Entwässerungsverband Norden]] unterhalten. | In seinem Verlauf nimmt das Tief zahlreiche weitere Entwässerungsgräben auf, unter anderem den [[Norderschloot]] und den [[Süderschloot]]. Als sogenanntes ''Gewässer 2. Ordnung'' wird das Tief vom [[Entwässerungsverband Norden]] unterhalten. | ||