Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Bürgermeister''' (früher: ''Konsul'' bzw. ''consul | Ein '''Bürgermeister''' (früher: ''Konsul'' bzw. ''consul'') lässt sich für [[Stadt Norden]] seit 1497 nachweisen. Auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister, der ''Gemeindevorsteher'' genannt wurde sowie später teilweise noch einen [[Gemeindedirektor]]. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem Norder Bürgermeister übertragen, ein Teil obliegt jedoch auch den [[Ortsvorsteher|Ortsvorstehern]] als Vertreter ihrer Stadtteile. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde [[Sandbauerschaft]], deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat. | ||
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder gar drei Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt und ursprünglich als ''consul'' (lateinisch für ''Konsul'') bezeichnet wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder gar drei Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt und ursprünglich als ''consul'' (lateinisch für ''Konsul'') bezeichnet wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | ||