Westerroggenmühle: Unterschied zwischen den Versionen
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Wahrscheinlich ist die Mühle bereits auf der von [[Ubbo Emmius]] um 1600 gezeichneten Karte von Ostfriesland sowie auf einer 1594 kolorierten Zeichnung auf der Norden mit seinem [[Norder Hafen|Hafen]] und der [[Deichmühle]]<nowiki/>festgehalten wird.<ref>StAA, Rep. 244, A, Nr. 1713</ref> Es handelte sich um eine hölzerne Bockwindmühle, wie eine Zeichnung aus der Zeit um 1870 belegt. | Wahrscheinlich ist die Mühle bereits auf der von [[Ubbo Emmius]] um 1600 gezeichneten Karte von Ostfriesland sowie auf einer 1594 kolorierten Zeichnung auf der Norden mit seinem [[Norder Hafen|Hafen]] und der [[Deichmühle]]<nowiki/>festgehalten wird.<ref>StAA, Rep. 244, A, Nr. 1713</ref> Es handelte sich um eine hölzerne Bockwindmühle, wie eine Zeichnung aus der Zeit um 1870 belegt. | ||
Die Mühle befand sich, wie [[Bargebur]] seinerzeit auch, im Besitz der Grafen von Lütetsburg. Sehr wahrscheinlich war die Westerroggenmühle auch jene, in der die Grafen den in Norden unter Diffamierung leidenden [[Reformierte Gemeinde Lütetsburg-Norden|Reformierten]] einen Gottesdienst in den für das Ölschlagen vorgesehenen Räumlichkeiten, dem sogenannten Ölschlag oder auch Olyschlag, ermöglichten. | Die Mühle befand sich, wie [[Bargebur]] seinerzeit auch, im Besitz der Grafen von Lütetsburg. Sehr wahrscheinlich war die Westerroggenmühle auch jene, in der die Grafen 1677 den in Norden unter Diffamierung leidenden [[Reformierte Gemeinde Lütetsburg-Norden|Reformierten]] einen Gottesdienst in den für das Ölschlagen vorgesehenen Räumlichkeiten, dem sogenannten Ölschlag oder auch Olyschlag, ermöglichten. | ||
Dieser möchte sie 1715 in Erbpacht veräußern. Erbpacht war das vererbliche und verkäufliche Recht, gegen eine Pacht ein fremdes Grundstück bewirtschaften zu dürfen und die Früchte daraus zu ziehen. [[Jürgen Garrels]] konnte die Mühle im genannten Jahr vom Grafen erwerben bzw. pachten.<ref>StAA, Rep. 39, Nr. 117</ref> Seine jährliche Pacht betrug 10 Reichstaler.<ref>StAA, Rep. 6, Nr. 3178</ref> Zudem war er verpflichtet, für den Graf unentgeltlich zu mahlen. | Dieser möchte sie 1715 in Erbpacht veräußern. Erbpacht war das vererbliche und verkäufliche Recht, gegen eine Pacht ein fremdes Grundstück bewirtschaften zu dürfen und die Früchte daraus zu ziehen. [[Jürgen Garrels]] konnte die Mühle im genannten Jahr vom Grafen erwerben bzw. pachten.<ref>StAA, Rep. 39, Nr. 117</ref> Seine jährliche Pacht betrug 10 Reichstaler.<ref>StAA, Rep. 6, Nr. 3178</ref> Zudem war er verpflichtet, für den Graf unentgeltlich zu mahlen. | ||