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Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld, bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadt- oder Marktrechts. Erstmals geregelt wurde das Norder Eichwesen durch die [[Instituta Nordana]] von 1535. Spätestens mit Erlass einer ''Waage-Ordinanz'' waren alle Einwohner Nordens sowie alle einheimischen und auswärtigen Kaufleute verpflichtet, bei Ein- und Ausführer von Handelsgütern ab 25 Pfund Gewicht ihre Waren bei der Stadtwaage gegen Zahlung einer Gebühr, dem sogenannten ''Wiegegeld'' oder ''Waaggeld'', wiegen zu lassen.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18</ref>
Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld, bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadt- oder Marktrechts. Erstmals geregelt wurde das Norder Eichwesen durch die [[Instituta Nordana]] von 1535. Spätestens mit Erlass einer ''Waage-Ordinanz'' waren alle Einwohner Nordens sowie alle einheimischen und auswärtigen Kaufleute verpflichtet, bei Ein- und Ausführer von Handelsgütern ab 25 Pfund Gewicht ihre Waren bei der Stadtwaage gegen Zahlung einer Gebühr, dem sogenannten ''Wiegegeld'' oder ''Waaggeld'', wiegen zu lassen.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18</ref>


An zentraler Stelle wurde die Norder Stadtwaage im [[Glockenturm]] der [[Ludgerikirche]] seit spätestens 1585 untergebracht.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 17</ref><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 48</ref> Die Einnahmen aus dem Wiegegeld kamen in nicht unerheblichen Anteilen seit altersher dem Unterhalt des [[Gasthaus|Gasthauses]] zugute.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 31</ref> Unmittelbar am Glockenturm wurde das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der [[Polizei Norden|Stadtwache]] eingerichtet. Für den Betrieb der Stadtwaage selbst sowie die Einnahme der Gebühren war der sogenannte ''Waagmeister'' zuständig.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251</ref> Die Aufsicht über Maße und Gewicht oblag den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref>
An zentraler Stelle wurde die Norder Stadtwaage im [[Glockenturm]] der [[Ludgerikirche]] seit spätestens 1585 untergebracht.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 17</ref><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 48</ref> Die Einnahmen aus dem Wiegegeld kamen in nicht unerheblichen Anteilen seit altersher dem Unterhalt des [[Gasthaus|Gasthauses]] zugute.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 31</ref> Unmittelbar am Glockenturm wurde das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der [[Polizei Norden|Stadtwache]] eingerichtet. Für den Betrieb der Stadtwaage selbst sowie die Einnahme der Gebühren war der sogenannte ''Waagmeister'' zuständig.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251</ref> Die Aufsicht über Maße und Gewicht oblag den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Das ordnungsgemäße Verschließen der Fässer und Behältnisse nach dem Wiegen und vor der Ausfuhr überwachten die [[Böttcherzunft|Böttchermeister]]. Sie versahen diese auch mit einer entsprechenden Marke.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 73</ref><ref name=":1">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 74</ref>


1865 wurde die Stadtwaage nach Abschaffung des ''Waagezwanges'' abgebaut.<ref name=":0" /><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 19</ref> Sie befindet sich heute im [[Heimat- und Teemuseum]].<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 252</ref> Die Überwachung der ordnungsgemäßen Gewichtung und Eichung von Waagen obliegt heute den Eichämtern.
Mit der Erneuerung der Waageordnung von 1603 waren alle Verkäufer verpflichtet worden, Güter mit einem Gewicht von mehr als 25 Pfund auf der Stadtwaage wiegen zu lassen.<ref name=":1" /> Erst 1865 wurde die Stadtwaage nach Abschaffung des ''Waagezwanges'' abgebaut.<ref name=":0" /><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 19</ref> Sie befindet sich heute im [[Heimat- und Teemuseum]].<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 252</ref> Die Überwachung der ordnungsgemäßen Gewichtung und Eichung von Waagen der Händler auf den [[Wochenmarkt|Wochenmärkten]] obliegt heute den Eichämtern.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==