Westermarscher 7. Rott: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''7. Westermarscher Rott''' war das siebte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das dritte Rott der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]] | Das '''7. Westermarscher Rott''' (auch: ''Neudeicher Rott'') war das siebte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das dritte [[Rott]] der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]].<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Das Rott befindet sich im nördlichen Teil des Ortes und existiert nachweislich seit mindestens 1634.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref> | ||
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit | Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit dazugehörigen Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze zwischen den beiden Orten bzw. Stadtteilen. | ||
Der [[Neudeicher Weg]] hat seinen Namen von diesem Rott erhalten. | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
Version vom 22. September 2021, 18:19 Uhr
Westermarscher 7. Rott | ||||||||
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| Basisdaten | ||||||||
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| Administrativer Stadtteil | Westermarsch II | |||||||
| Ungefähre Lage | nördlicher Ortsbereich | |||||||
Das 7. Westermarscher Rott (auch: Neudeicher Rott) war das siebte Rott der Westermarsch. Zugleich war es das dritte Rott der einst selbstständigen Gemeinde Westermarsch II.[1] Das Rott befindet sich im nördlichen Teil des Ortes und existiert nachweislich seit mindestens 1634.[2]
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete Westermarsch I, das fünfte bis neunte Rott Westermarsch II. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit dazugehörigen Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze zwischen den beiden Orten bzw. Stadtteilen.
Der Neudeicher Weg hat seinen Namen von diesem Rott erhalten.
Einzelnachweise
- ↑ Beschreibung von Westermarsch II in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft
- ↑ Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)