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Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund innerhalb der Landdrostei Aurich zu Zeiten der Zugehörigkeit Ostfrieslands zum Königreich Hannover und (später) dem Königreich Preußen. Das Amt Norden war der Nachfolger des [[Kanton Norden|Kantons Norden]], der zu Zeiten der französischen Besatzung unter Napoleon gebildet wurde.
Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund und Vorläufer des [[Landkreis Norden]]. Es bestand seit dem 15. Jahrhundert bis 1811 sowie erneut von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung [[Amtsgericht Norden|''Amtsgericht'']] erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichten]] existierten.


Die einstigen Ämter sind vergleichbar mit den heutigen Landkreisen. Eine Landdrostei kann man sich als Vorläufer der Regierungsbezirke vorstellen. Der Landdrostei stand ein [[Drost]] vor, ein hoher Beamter, der den Landesherren vertrat. Diese Position kann in etwa mit den ehemaligen Regierungspräsidenten verglichen werden. Dem Drosten unterstanden wiederum mehrere [[Vogt|Vogte]], die die Amtsvogteien verwalteten. Diese Position ist vergleichbar mit den heutigen Landräten. Sie trugen den Titel [[Amtshauptmann]].
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Das Amt Norden bestand von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung [[Amtsgericht Norden|''Amtsgericht'']] erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichten]] existierten.__NOTOC__
== Geschichte ==
Ostfriesland war bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verwaltungsmäßig in ''Ämter'' und ''Herrlichkeiten'' eingeteilt. Die dann gebildeten Ämter waren zuvor ebenfalls ''Herrlichkeiten'' gewesen. Solche blieben nur diejenigen Orte bzw. Gemeinden, in denen der Landesherr (das Grafen- bzw. Fürstenhaus) nicht zugleich auch Grundherr war und damit die volle landesherrliche Gewalt ausübte.<ref>König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 159</ref> Man kann also sagen, je weniger einflussreich und besitzend die [[Cirksena]] waren, umso besser konnten sich die Orte als Herrlichkeit (wie etwa im Falle von Dornum, das Sitz der mächtigen [[Beninga]] war) behaupten.
 
Nach der Eingliederung der ehemaligen Herrlichkeit Pewsum als Amt im Jahre 1610 gab es in Ostfriesland insgesamt elf Amtsbezirke, die mit Ausnahme von Pewsum ihrerseits in ''Vogteien'' unterteilt waren, denen ein [[Vogt]] vorstand. Zur Amtsvogtei Norden gehörten [[Westermarsch I]], [[Westermarsch II]], [[Süderneuland I]], [[Süderneuland II]] und [[Lintelermarsch]]. Die Städte, so auch Norden, waren nicht in die Ämterstruktur eingebunden.<ref name=":0">König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 163</ref> Die Vorsteher der Ämter wurden zunächst [[Drost]], später [[Amtsverwalter]] und noch später [[Amtshauptmann]] genannt.
 
In der Lokalverwaltung des ländlichen Raums war Ostfriesland in Bauerschaften eingeteilt, die zugleich politische Gemeinden darstellten. In der [[Marsch]] bildete jede Bauerschaft in der Regel ein [[Kirchspiel Norden|Kirchspiel]], während auf der [[Geest]] das Kirchspiel aus mehreren Bauerschaften bestehen konnte. Die Gemeinden, Kirchspiele oder Bauerschaften konnten sich ihrerseits wieder in [[Kluft|Kluften]], [[Rott|Rotten]], ''Kedschaften'' oder ''Theene'' gliedern.<ref>Heise, Hans-Michael (1937): Die bewaffneten Ostfriesen in der Grafen- und Fürstenzeit, Aurich, S. 18</ref> In der [[Stadt Norden]] standen ober den Kluften die Rotten, in den zum Amt gehörenden, heutigen Stadtteilen (siehe oben) hingegen gab es keine Kluften, sondern nur Rotten als administrative Unterteilung.
 
Im Zuge der französischen Besatzung Ostfrieslands zur Zeiten von Napoleon wurden die Ämter durch [[Kanton Norden|Kantone]] abgelöst. Nach der Besatzungszeit wurden die Ämter wieder eingeführt und das Amt Norden wurde zu einem der ''Landdrostei Aurich'' untergeordneten Gemeindeverbund. Dieser Umstand wurde auch nach der (erneuten) preußischen Zeit beibehalten. Eine Landdrostei kann man sich als Vorläufer der Regierungsbezirke vorstellen. Ihr stand ein [[Drost]] vor, ein hoher Beamter, der den Landesherren vertrat. Diese Position kann in etwa mit den ehemaligen Regierungspräsidenten verglichen werden.


==Gliederung==
==Gliederung==
=== 1610 bis 1811 ===
Zur Amtsvogtei Norden gehörten [[Westermarsch I]], [[Westermarsch II]], [[Süderneuland I]], [[Süderneuland II]] und [[Lintelermarsch]]. Die Städte, so auch Norden, waren nicht in die Ämterstruktur eingebunden.<ref name=":0" />
===1814 bis 1852===
===1814 bis 1852===
Das Amt Norden war geteilt in die erste Amtsvogtei Norden, bestehend aus den Untervogteien Juist und Osteel, und in die zweite Amtsvogtei Norden, die keine Untervogteien hatte und [[Westermarsch I]] und [[Westermarsch II]] verwaltete.
Das Amt Norden war geteilt in die erste Amtsvogtei Norden, bestehend aus den Untervogteien Juist und Osteel, und in die zweite Amtsvogtei Norden, die keine Untervogteien hatte und [[Westermarsch I]] und [[Westermarsch II]] verwaltete.