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In einer Neuordnung der Stadtverfassung am 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] wurde die Wachtordnung entsprechend geändert, dass für jede der vier [[Kluft|Kluften]] (Vorläufer der Stadtviertel) eine eigene Abteilung (Fähnlein) zuständig war.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Die Aufsicht über diese hatten weiterhin die [[Schüttemeister]], die seit 1535 aus den Reihen der Norder Bürgerschaft gewählt wurden.<ref name=":1" /><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Den Schüttemeistern nachgeordnet und den Wachtmeistern vorgesetzt war ein Fähnrich. Nachdem die Anzahl der [[Kluft|Kluften]] (eine Art ehemalige Stadtviertel) 1614 oder 1615 von vier auf zwei ([[Osterkluft]] und [[Westerkluft]]) reduziert wurde, wurden auch die vier Fähnlein dementsprechend zu zwei Kompanien zusammengelegt: Die Oster- und die Westerkompanie. Beide Kompanien hatten je einen Hauptmann, einen Leutnant und einen Fähnrich.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref>
In einer Neuordnung der Stadtverfassung am 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] wurde die Wachtordnung entsprechend geändert, dass für jede der vier [[Kluft|Kluften]] (Vorläufer der Stadtviertel) eine eigene Abteilung (Fähnlein) zuständig war.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Die Aufsicht über diese hatten weiterhin die [[Schüttemeister]], die seit 1535 aus den Reihen der Norder Bürgerschaft gewählt wurden.<ref name=":1" /><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Den Schüttemeistern nachgeordnet und den Wachtmeistern vorgesetzt war ein Fähnrich. Nachdem die Anzahl der [[Kluft|Kluften]] (eine Art ehemalige Stadtviertel) 1614 oder 1615 von vier auf zwei ([[Osterkluft]] und [[Westerkluft]]) reduziert wurde, wurden auch die vier Fähnlein dementsprechend zu zwei Kompanien zusammengelegt: Die Oster- und die Westerkompanie. Beide Kompanien hatten je einen Hauptmann, einen Leutnant und einen Fähnrich.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref>


Zur Unterstützung wurden sogenannte [[Bürgerkompanie|Bürgerkompanien]] aufgestellt, die zeitweise die Nachtwache verrichteten, aber seit dem Aufbegehren der Norder Bürgerschaft gegen Enno III. im Jahre 1602 wohl auch allgemein zur Vestärkung der Stadtwache, die nun auch ''Stadtgarde'' genannt wurde, eingesetzt. An der Spitze dieser Bürgerkompanien stand gemäß einer am 5. September 1602 erlassenen Wachtordnung ein Wachtmeister, der unmittelbar dem [[Drost|Drosten]] unterstand. Spätestens ab 1670 stellte die Bürgerkompanie nur noch die Nachtwache, sodass der militärische Aufgabenteil entfiel.<ref name=":0" />
Zur Unterstützung wurden sogenannte [[Bürgerkompanie|Bürgerkompanien]] aufgestellt, die zeitweise die Nachtwache verrichteten, aber seit dem Aufbegehren der Norder Bürgerschaft gegen Enno III. im Jahre 1602 wohl auch allgemein zur Vestärkung der Stadtwache, die nun auch ''Stadtgarde'' genannt wurde, eingesetzt. An der Spitze dieser Bürgerkompanien stand gemäß einer am 5. September 1602 erlassenen Wachtordnung ein Wachtmeister, der unmittelbar dem [[Drost|Drosten]] unterstand. Spätestens ab 1670 stellte die Bürgerkompanie nur noch die Nachtwache, sodass der militärische Aufgabenteil in der Praxis weitestgehend entfiel.<ref name=":0" />


In der Zeit um 1735 gab es in der Stadt nur noch zwei Stadtdiener, die ''"für alle Justiz- und Polizey-Sachen"'' zuständig waren und und als bestellte Wachtmeister dem städtischen [[Stadtrat|Magistrat]] unterstanden. Ein weiterer Wachtmeister soll von der fürstlichen Regierung in Aurich gestellt worden sein und dieser unterstanden haben. Den beiden Stadtdienern bzw. Wachtmeistern waren mehrere ''Polizeidiener'' untergeordnet, die vor allem als Nachtwächter für Sicherheit sorgen sollten. Dazu zählte auch, die Bevölkerung vor Gefahren wie Bränden oder herannahenden Feinden zu warnen. Dazu trugen sie ein Signalhorn bei sich, das sie regelmäßig blasen mussten. Wohl weniger, um die Zeit anzusagen oder die Funktion zu überprüfen, als vielmehr kundzutun, dass sie unterwegs waren und ihre Pflicht taten. Die Wachtmeister hatten dafür zu sorgen, dass die Polizeidiener ihren Dienst ordnungsgemäß verrichteten und von jedem Hausstand eine jährliche Polizeisteuer (''Wachgeld'') von einem Reichstaler zu erheben. Davon befreit waren nur Pastoren, Lehrkräfte und Küster. Von der Bevölkerung hatten sie indes keine besondere Hochachtung für ihre wichtige Tätigkeit zu erwarten, denn Berufe, die im Zusammenhang mit Strafe standen, galten als ''unehrlich''. In der Folgezeit stieg die Anzahl der ''wachgeldfreien Häuser'', allgemein abgeschafft wurde diese Steuer allerdings erst zum 1. April 1889.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref>
In der Zeit um 1735 gab es in der Stadt nur noch zwei Stadtdiener, die ''"für alle Justiz- und Polizey-Sachen"'' zuständig waren und und als bestellte Wachtmeister dem städtischen [[Stadtrat|Magistrat]] unterstanden. Ein weiterer Wachtmeister soll von der fürstlichen Regierung in Aurich gestellt worden sein und dieser unterstanden haben. Den beiden Stadtdienern bzw. Wachtmeistern waren mehrere ''Polizeidiener'' untergeordnet, die vor allem als Nachtwächter für Sicherheit sorgen sollten. Dazu zählte auch, die Bevölkerung vor Gefahren wie Bränden oder herannahenden Feinden zu warnen. Dazu trugen sie ein Signalhorn bei sich, das sie regelmäßig blasen mussten. Wohl weniger, um die Zeit anzusagen oder die Funktion zu überprüfen, als vielmehr kundzutun, dass sie unterwegs waren und ihre Pflicht taten. Die Wachtmeister hatten dafür zu sorgen, dass die Polizeidiener ihren Dienst ordnungsgemäß verrichteten und von jedem Hausstand eine jährliche Polizeisteuer (''Wachgeld'') von einem Reichstaler zu erheben. Davon befreit waren nur Pastoren, Lehrkräfte und Küster. Von der Bevölkerung hatten sie indes keine besondere Hochachtung für ihre wichtige Tätigkeit zu erwarten, denn Berufe, die im Zusammenhang mit Strafe standen, galten als ''unehrlich''. In der Folgezeit stieg die Anzahl der ''wachgeldfreien Häuser'', allgemein abgeschafft wurde diese Steuer allerdings erst zum 1. April 1889.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref>