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Ein '''Bürgermeister''' lässt sich für [[Stadt Norden]] seit spätestens 1497 nachweisen. Auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister und einen [[Gemeindedirektor]]. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem Norder Bürgermeister übertragen, ein Teil obliebt jedoch auch den [[Ortsvorsteher|Ortsvorstehern]] als Vertreter ihrer Stadtteile. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde [[Sandbauerschaft]], deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat.
Ein '''Bürgermeister''' (früher: ''Konsul'' bzw. ''consul'') lässt sich für [[Stadt Norden]] seit spätestens 1497 nachweisen. Auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister und einen [[Gemeindedirektor]]. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem Norder Bürgermeister übertragen, ein Teil obliegt jedoch auch den [[Ortsvorsteher|Ortsvorstehern]] als Vertreter ihrer Stadtteile. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde [[Sandbauerschaft]], deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat.


Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder gar drei Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref>
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder gar drei Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt und ursprünglich als ''consul'' (lateinisch für ''Konsul'') bezeichnet wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref>


Spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts standen für Norden offiziell zwei Bürgermeister, ein Stadtkämmerer (Rentmeister) gemeinsam mit anderen Vertretern der [[Bürgerrecht|Bürgerschaft]] (den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]]) und [[Bürgerkompanie|Hauptleuten]] an der Spitze der Stadt Norden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49</ref> In den Folgejahren bekleideten jedoch oftmals auch in Norden mehr als nur zwei Bürgermeister gleichzeitig dieses Amt. Die beiden Dienstältesten nahmen die Amtsgeschäfte wahr, während der dritte eher in der Reserve verharrte, um von den Amtsinhabern zu lernen, bis er sie nach dessen Amtszeitsende beerbte.<ref name=":0" /> Die preußische Regierung versuchte mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 den einzelnen Bürgermeistern feste Aufgaben zuzuweisen, damit sie nicht nur ''still sitzen''.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Der ''Worthaltende'' (erste) Bürgermeister hielt zwei Mal in der Woche jeweils vormittags vor dem [[Altes Rathaus|Rathaus]] mit Unterstützung der beiden anderen Bürgermeister Gerichtsprozesse als Vorsitzender des [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichts]] ab, deren Ablauf vom [[Stadtschreiber]] niedergeschrieben wurde.<ref name=":0" />
Spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts standen für Norden offiziell zwei Bürgermeister, ein Stadtkämmerer (Rentmeister) gemeinsam mit anderen Vertretern der [[Bürgerrecht|Bürgerschaft]] (den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]]) und [[Bürgerkompanie|Hauptleuten]] an der Spitze der Stadt Norden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49</ref> In den Folgejahren bekleideten jedoch oftmals auch in Norden mehr als nur zwei Bürgermeister gleichzeitig dieses Amt. Die beiden Dienstältesten nahmen die Amtsgeschäfte wahr, während der dritte eher in der Reserve verharrte, um von den Amtsinhabern zu lernen, bis er sie nach dessen Amtszeitsende beerbte.<ref name=":0" /> Die preußische Regierung versuchte mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 den einzelnen Bürgermeistern feste Aufgaben zuzuweisen, damit sie nicht nur ''still sitzen''.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Der ''Worthaltende'' (erste) Bürgermeister hielt zwei Mal in der Woche jeweils vormittags vor dem [[Altes Rathaus|Rathaus]] mit Unterstützung der beiden anderen Bürgermeister Gerichtsprozesse als Vorsitzender des [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichts]] ab, deren Ablauf vom [[Stadtschreiber]] niedergeschrieben wurde.<ref name=":0" />