Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen
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== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Die Gründung des Norder Stadtrates geht wohl auf eine Neuordnung der Stadtverfassung vom 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] zurück, der die Einrichtung eines Stadtrates mit sechs Mitgliedern nebst dreier [[Bürgermeister]] vorsah.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Dieses Kollegium aus Stadtrat und Bürgermeister wurde [[Magistrat]] genannt. Mit der Institutionalisierung kam Enno III. einer ab 1611 eingetretenen Pflicht zuvor; in diesem Jahr kommt es zu einem erheblichen Machtverlust durch den sogenannten ''Osterhusischen Akkord'', bei der der Graf einen großen Teil seiner Macht an die ostfriesischen Stände abtreten musste.<ref>Biographisches Lexikon für Ostfriesland: Enno III.</ref> | Die Gründung des Norder Stadtrates geht wohl auf eine Neuordnung der Stadtverfassung vom 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] zurück, der die Einrichtung eines Stadtrates mit sechs Mitgliedern nebst dreier [[Bürgermeister]] vorsah.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Dieses Kollegium aus Stadtrat und Bürgermeister wurde [[Magistrat]] genannt. Mit der Institutionalisierung kam Enno III. einer ab 1611 eingetretenen Pflicht zuvor; in diesem Jahr kommt es zu einem erheblichen Machtverlust durch den sogenannten ''Osterhusischen Akkord'', bei der der Graf einen großen Teil seiner Macht an die ostfriesischen Stände abtreten musste.<ref>Biographisches Lexikon für Ostfriesland: Enno III.</ref> Die Anzahl der Stadträte hat sich bis mindestens 1744 nicht geändert.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> | ||
Die Stadträte wurden von der | Die Stadträte wurden von der [[Bürgerrecht|Bürgerschaft]] gewählt. Vakante Stellen wurden jedoch oftmals durch Landesherren neubesetzt, was nicht selten zu heftigen Diskussionen führte. Das Amt des Bürgermeisters wurde jährlich neu vergeben, ebenso schieden jährlich zwei Ratsherren aus, zunächst durch das Los, später der Reihe nach.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | ||
Unter den Ratsherren wurden die Aufgaben vergeben. Es gab zwei Kämmerer, die für die städtischen Finanzen verantwortlich waren und jeweils am 6. Januar eines Jahres die Finanzen vor dem [[Drost]] und dem [[Magistrat]] offenlegen mussten. Zwei Baumeister kümmerten sich um die Aufsicht über die städtischen Gebäude, Straßen, Wege, Wasserleitungen und sonstiges. Auch waren sie für die [[Stadtwaage]] zuständig.<ref name=":0" /> Diese Aufgaben hatten sie von den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]] übernommen. | Unter den Ratsherren wurden die Aufgaben vergeben. Es gab zwei Kämmerer, die für die städtischen Finanzen verantwortlich waren und jeweils am 6. Januar eines Jahres die Finanzen vor dem [[Drost]] und dem [[Magistrat]] offenlegen mussten. Zwei [[Baumeister]] kümmerten sich um die Aufsicht über die städtischen Gebäude, Straßen, Wege, Wasserleitungen und sonstiges. Auch waren sie für die [[Stadtwaage]] zuständig.<ref name=":0" /> Diese Aufgaben hatten sie von den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]] übernommen. | ||
Die preußische Regierung ordnete mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 die Reduzierung der Ratsherrenstellen an. Starb ein Ratsherr, wurde seine Stelle nicht mehr nachbesetzt, bis die Zahl schließlich drei betrug, die fortan gehalten wurde. Auch die Anzahl der Bürgermeister wurde auf zwei reduziert, die zudem dauerhaft feste Aufgaben bekamen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Im Zuge einer erneuten Reform stieg die Zahl der Ratsherren ab dem 1. Januar 1828 wieder auf 12 an.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> | Die preußische Regierung ordnete mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 die Reduzierung der Ratsherrenstellen an. Starb ein Ratsherr, wurde seine Stelle nicht mehr nachbesetzt, bis die Zahl schließlich drei betrug, die fortan gehalten wurde. Auch die Anzahl der Bürgermeister wurde auf zwei reduziert, die zudem dauerhaft feste Aufgaben bekamen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Im Zuge einer erneuten Reform stieg die Zahl der Ratsherren ab dem 1. Januar 1828 wieder auf 12 an.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> | ||