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Sitz des Gerichtes wurde, ebenfalls spätestens im 16. Jahrhundert, das Alte Rathaus, wo zwei Mal wöchentlich die Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Da Gefängnisse (dieses existierte zeitweise im Obergeschoss des Treppenturmes, zeitweise neben der [[Theelacht|Theelkammer]]) damals wie heute erhebliche Geldmengen verschlungen, wurden Angeklagte nicht selten mit Anprangerung bestraft. In unmittelbarer Nähe (auf dem heutigen [[Arp-Schnitger-Platz]]) stand der [[Pranger]], genannt ''Kaak'', wo die Verurteilten Spott und Hohn der Passanten ausgesetzt waren und zudem nicht selten ausgepeitscht oder gebrandmarkt wurden. Andere Urteile neben den genannten war auch das Rädern des Verurteilten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 14</ref> Auch die Todesstrafe wurde bis zur Abschaffung bei schweren Verbrechen verhängt. Hierfür gab es einen Galgen am [[Galgenberg]] und eine weitere Richtstätte auf dem sogenannten [[Eilandje]]. Der ''Hexerei'' verdächtige Personen wurden wohl am [[Hexenkolk]] der ''Wasserprobe'' unterzogen.  
Sitz des Gerichtes wurde, ebenfalls spätestens im 16. Jahrhundert, das Alte Rathaus, wo zwei Mal wöchentlich die Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Da Gefängnisse (dieses existierte zeitweise im Obergeschoss des Treppenturmes, zeitweise neben der [[Theelacht|Theelkammer]]) damals wie heute erhebliche Geldmengen verschlungen, wurden Angeklagte nicht selten mit Anprangerung bestraft. In unmittelbarer Nähe (auf dem heutigen [[Arp-Schnitger-Platz]]) stand der [[Pranger]], genannt ''Kaak'', wo die Verurteilten Spott und Hohn der Passanten ausgesetzt waren und zudem nicht selten ausgepeitscht oder gebrandmarkt wurden. Andere Urteile neben den genannten war auch das Rädern des Verurteilten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 14</ref> Auch die Todesstrafe wurde bis zur Abschaffung bei schweren Verbrechen verhängt. Hierfür gab es einen Galgen am [[Galgenberg]] und eine weitere Richtstätte auf dem sogenannten [[Eilandje]]. Der ''Hexerei'' verdächtige Personen wurden wohl am [[Hexenkolk]] der ''Wasserprobe'' unterzogen.  
== Vorsitz ==
Den Vorsitz von Gerichtsverhandlungen hatte grundsätzlich der ''Worthaltende'' (erste) [[Bürgermeister]] inne. Dieser hielt zwei Mal in der Woche jeweils vormittags vor dem Rathaus mit Unterstützung der beiden anderen Bürgermeister Gerichtsprozesse ab, deren Ablauf vom [[Stadtschreiber]] niedergeschrieben wurde. Aber auch der Landesherr bzw. der von ihm eingesetzte [[Amtsverwalter]] hatte die Befugnis, einen Prozess abzuhalten.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==