Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 28: Zeile 28:


==Geschichte==
==Geschichte==
Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld, bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadt- oder Marktrechts.
Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld, bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadt- oder Marktrechts. Erstmals geregelt wurde das Norder Eichwesen durch die [[Instituta Nordana]] von 1535.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18</ref>


An zentraler Stelle wurde die Norder Stadtwaage im [[Glockenturm]] der [[Ludgerikirche]] seit spätestens 1585 untergebracht.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 17</ref><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 48</ref> Die Einnahmen aus dem Wiegegeld kamen in nicht unerheblichen Anteilen seit altersher dem Unterhalt des [[Gasthaus|Gasthauses]] zugute.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 31</ref> Unmittelbar am Glockenturm wurde das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der [[Polizei Norden|Stadtwache]] eingerichtet. Für den Betrieb der Stadtwaage selbst sowie die Einnahme der Gebühren war der sogenannte Waagmeister zuständig.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251</ref> Die Aufsicht über Maße und Gewicht oblag den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref>
An zentraler Stelle wurde die Norder Stadtwaage im [[Glockenturm]] der [[Ludgerikirche]] seit spätestens 1585 untergebracht.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 17</ref><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 48</ref> Die Einnahmen aus dem Wiegegeld kamen in nicht unerheblichen Anteilen seit altersher dem Unterhalt des [[Gasthaus|Gasthauses]] zugute.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 31</ref> Unmittelbar am Glockenturm wurde das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der [[Polizei Norden|Stadtwache]] eingerichtet. Für den Betrieb der Stadtwaage selbst sowie die Einnahme der Gebühren war der sogenannte Waagmeister zuständig.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251</ref> Die Aufsicht über Maße und Gewicht oblag den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref>