Hirtenhaus (Leegemoorgesellschaft): Unterschied zwischen den Versionen
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Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der Gemeinweide (auch | Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der [[Gemeinweide]] (auch ''Allmende'' genannt) von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen. So kam es, dass die Leegemoorgesellschaft ein Hirtenhaus auf ihrer Gemeinweide in [[Leegemoor]] errichtete und einen Hirten einstellte. Dieser stand unter Aufsicht des sogenannten ''Vierten'', einem Vorstandsmitglied der Leegemoorgesellschaft. | ||
Ferner war es Aufgabe des Hirten, bei Versammlungen im Hirtenhaus gekochtes Wasser, Milch und Tee unentgeltlich zu liefern. Die Leegemoorgesellschaft tagte zu dieser Zeit noch in einem Raum im Hirtenhaus. Zu den weiteren Pflichten des Hirten gehörte, dass er nur Vieh von Fremden entgegennahm, die eine schriftliche Erlaubnis des Vierten vorzeigen konnten. | Ferner war es Aufgabe des Hirten, bei Versammlungen im Hirtenhaus gekochtes Wasser, Milch und Tee unentgeltlich zu liefern. Die Leegemoorgesellschaft tagte zu dieser Zeit noch in einem Raum im Hirtenhaus. Zu den weiteren Pflichten des Hirten gehörte, dass er nur Vieh von Fremden entgegennahm, die eine schriftliche Erlaubnis des Vierten vorzeigen konnten. | ||
Über die Menge des Viehs führte der Hirte, der lesen und schreiben können musste, Buch. Für jedes Stück Vieh, welches er von einem Stier decken lassen konnte, bekam er einen Schilling. Weitere Einkünfte bestanden aus dem jährlichen | Über die Menge des Viehs führte der Hirte, der lesen und schreiben können musste, Buch. Für jedes Stück Vieh, welches er von einem Stier decken lassen konnte, bekam er einen Schilling. Weitere Einkünfte bestanden aus dem jährlichen ''Schügeld'' (Schuhgeld) in Höhe von zehn Gulden. 1805 fiel das Schügeld weg und der Hirte erhielt künftig eineinhalb Weiden in seinen Besitz, um aus dessen Bewirtschaftung oder Verpachtung seinen Lohn zu erzielen. Für das Beaufsichtigen der Herde selbst erhielt er jährlich neun Gulden und fünf Schafe. | ||
==Quellenverzeichnis== | ==Quellenverzeichnis== | ||