Schüttemeister: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Schüttemeister''' waren aus den Reihen der Norder | Die '''Schüttemeister''' waren aus den Reihen der [[Bürgerrecht|Norder Bürgerschaft]] gewählte Vertreteter bei der städtischen Verwaltung. Gemeinsam mit dem [[Bürgermeister]] (nebst einem Stadtkämmerer) und dem [[Amtsverwalter]] standen sie an der Spitze der Stadt. Das Amt gab es spätestens seit 1535 mit Einführung der [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1535 (Instituta Nordana)|Instituta Nordana]].<ref name=":0" /> Die Schüttemeister hatten unter anderem polizeiliche Funktionen erfüllen, wobei der Polizeibegriff hier im weiteren Sinne zu verstehen ist und so etwa auch die Aufsicht über Maße und Gewichte an der [[Stadtwaage]] beinhaltete.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Bei Ausübung ihrer Tätigkeit waren sie an die [[Instituta Nordana]] gebunden, die auch als ''Polizeiordnung'' bezeichnet wurde und in Bezug auf das Gewerbe im Wesentlichen eine Fortschreibung des friesischen Gewohnheitsrechts darstellte.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 12</ref> | ||
Wie in anderen Städten auch, hatten die Norder Schüttemeister wohl auch die Bürger im Waffenhandwerk zu unterrichten und den [[Polizei Norden|Wachtdienst]] zu organisieren. Als Befehlshaber achtete sie darauf, dass die Bürger ihre Waffen in gutem Zustand hielten und befehligten diese im Kriegsfalle. Ihre Anzahl betrug in der Regel vier.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50</ref> Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass jeder von ihnen für die Sicherheit und Ordnung in den vier [[Kluft|Kluften]] zuständig war. | Wie in anderen Städten auch, hatten die Norder Schüttemeister wohl auch die Bürger im Waffenhandwerk zu unterrichten und den [[Polizei Norden|Wachtdienst]] zu organisieren. Als Befehlshaber achtete sie darauf, dass die Bürger ihre Waffen in gutem Zustand hielten und befehligten diese im Kriegsfalle. Ihre Anzahl betrug in der Regel vier.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50</ref> Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass jeder von ihnen für die Sicherheit und Ordnung in den vier [[Kluft|Kluften]] zuständig war. | ||
Ab 1602 ging die Aufgabe der Schüttemeister auf den [[Stadtrat]] über, der hierfür zwei sogenannte Baumeister ernannte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | Ab 1602 ging die Aufgabe der Schüttemeister auf den [[Stadtrat]] über, der hierfür zwei sogenannte ''Baumeister'' ernannte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
Version vom 7. September 2021, 19:54 Uhr
Die Schüttemeister waren aus den Reihen der Norder Bürgerschaft gewählte Vertreteter bei der städtischen Verwaltung. Gemeinsam mit dem Bürgermeister (nebst einem Stadtkämmerer) und dem Amtsverwalter standen sie an der Spitze der Stadt. Das Amt gab es spätestens seit 1535 mit Einführung der Instituta Nordana.[1] Die Schüttemeister hatten unter anderem polizeiliche Funktionen erfüllen, wobei der Polizeibegriff hier im weiteren Sinne zu verstehen ist und so etwa auch die Aufsicht über Maße und Gewichte an der Stadtwaage beinhaltete.[2] Bei Ausübung ihrer Tätigkeit waren sie an die Instituta Nordana gebunden, die auch als Polizeiordnung bezeichnet wurde und in Bezug auf das Gewerbe im Wesentlichen eine Fortschreibung des friesischen Gewohnheitsrechts darstellte.[3]
Wie in anderen Städten auch, hatten die Norder Schüttemeister wohl auch die Bürger im Waffenhandwerk zu unterrichten und den Wachtdienst zu organisieren. Als Befehlshaber achtete sie darauf, dass die Bürger ihre Waffen in gutem Zustand hielten und befehligten diese im Kriegsfalle. Ihre Anzahl betrug in der Regel vier.[1] Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass jeder von ihnen für die Sicherheit und Ordnung in den vier Kluften zuständig war.
Ab 1602 ging die Aufgabe der Schüttemeister auf den Stadtrat über, der hierfür zwei sogenannte Baumeister ernannte.[4]