Polizei Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Polizei Norden''' blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Seit Oktober 1945 hat sie ihren Sitz in den historisch bedeutsamen Gebäuden [[Engenahof|Am Markt 10]] ( | Die '''Polizei Norden''' blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Seit Oktober 1945 hat sie ihren Sitz in den historisch bedeutsamen Gebäuden [[Engenahof|Am Markt 10]] (''Engenahof'') und (seit Anfang der 1980er Jahre) auch [[Weinhaus|Am Markt 38]] (Weinhaus). Als ''Polizeikommissariat Norden'' ist die Norder Polizei heute zuständig für das Gebiet des [[Landkreis Norden|Altkreises Norden]], wobei jede Gemeinde zusätzlich über eine eigene Polizeistation verfügt. | ||
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==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
===bis 1871=== | ===bis 1871=== | ||
Lange Zeit gab es in Norden, wie auch in den meisten anderen deutschen Städten, keine Polizei im heutigen Sinne. Die Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden hier in der Regel von städtischen Gehilfen (Stadtdienern) wahrgenommen, die dem örtlichen [[Magistrat]] unterstanden. Eine besondere Polizeiabteilung in den Stadtverwaltungen gab es hingegen nicht. Dies änderte sich allmählich als Graf Enno II. aus dem Hause Cirksena im Jahr 1535 eine [[Polizeiordnung]] erließ: Die | Lange Zeit gab es in Norden, wie auch in den meisten anderen deutschen Städten, keine Polizei im heutigen Sinne. Die Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden hier in der Regel von städtischen Gehilfen (Stadtdienern) wahrgenommen, die dem örtlichen [[Magistrat]] unterstanden. Eine besondere Polizeiabteilung in den Stadtverwaltungen gab es hingegen nicht. Dies änderte sich allmählich als Graf Enno II. aus dem Hause Cirksena im Jahr 1535 eine [[Polizeiordnung]] erließ: Die ''Instituta Nordena''. In dieser wurden bestimmte Hoheitsrechte und Privilegien geregelt und Norden erstmals als Stadt charakterisiert. Auch wurden das Justiz- und das Polizeiwesen vom [[Amt Norden]] auf die Stadt übertragen. Fortan waren nun Wachtmeister mit den polizeilichen Aufgaben betraut. Gestellt wurden diese Positionen aus den Reihen entsprechend beauftragter Stadtdiener. Vermutlich um diese Zeit fiel auch die Entscheidung des Norder Magistrates (Bürgermeister) einen Stadtdiener zu den Versammlungen der [[Theelacht]] zu entsenden, da es dort oftmals zu Ausschreitungen und Störungen der öffentlichen Ruhe durch die tagenden Bauern gekommen war. Diese Tradition wird bis heute gewahrt und der Platz des Stadtdieners ist seit jeher direkt neben dem Kamin. Insgesamt gab es zu dieser Zeit vier Stadtdiener.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 58</ref> | ||
Eine weitere Polizeiordnung wurde 1545 von Ennos Witwe, Anna von Oldenburg, verfügt, die nach dem Tod ihres Mannes bis 1561 die vormundschaftliche Regentschaft über Ostfriesland innehatte. Diese Polizeiordnung regelte jedoch mehr die Strukturierung von Gerichten und die Neuordnung des Schulwesens, als dass es eine Polizeiordnung im heutigen Sinne war. | Eine weitere Polizeiordnung wurde 1545 von Ennos Witwe, Anna von Oldenburg, verfügt, die nach dem Tod ihres Mannes bis 1561 die vormundschaftliche Regentschaft über Ostfriesland innehatte. Diese Polizeiordnung regelte jedoch mehr die Strukturierung von Gerichten und die Neuordnung des Schulwesens, als dass es eine Polizeiordnung im heutigen Sinne war. | ||
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In einer Neuordnung der Stadtverfassung am 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] wurde die Wachtordnung entsprechend geändert, dass für jede der vier [[Kluft|Kluften]] (Vorläufer der Stadtviertel) eine eigene Abteilung (Fähnlein) zuständig war.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Die Aufsicht über diese hatten die [[Schüttemeister]], die seit 1535 aus den Reihen der Norder Bürgerschaft gewählt wurden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Unmittelbar vorgesetzt war ein Fähnrich. Nachdem die Anzahl der Kluften 1614 oder 1615 von vier auf zwei ([[Osterkluft]] und [[Westerkluft]]) reduziert wurde, wurden auch die vier Fähnlein zu zwei Kompanien zusammengelegt: Die Oster- und die Westerkompanie. Beide Kompanien hatten je einen Hauptmann, einen Leutnant und einen Fähnrich.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref> | In einer Neuordnung der Stadtverfassung am 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] wurde die Wachtordnung entsprechend geändert, dass für jede der vier [[Kluft|Kluften]] (Vorläufer der Stadtviertel) eine eigene Abteilung (Fähnlein) zuständig war.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Die Aufsicht über diese hatten die [[Schüttemeister]], die seit 1535 aus den Reihen der Norder Bürgerschaft gewählt wurden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Unmittelbar vorgesetzt war ein Fähnrich. Nachdem die Anzahl der Kluften 1614 oder 1615 von vier auf zwei ([[Osterkluft]] und [[Westerkluft]]) reduziert wurde, wurden auch die vier Fähnlein zu zwei Kompanien zusammengelegt: Die Oster- und die Westerkompanie. Beide Kompanien hatten je einen Hauptmann, einen Leutnant und einen Fähnrich.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref> | ||
Zur Unterstützung wurden sogenannte [[Bürgerkompanie|Bürgerkompanien]] vorgehalten, die zeitweise die Nachtwache verrichteten, aber seit dem Aufbegehren der Norder Bürgerschaft gegen Enno III. im Jahre 1602 wohl auch allgemein zur Vestärkung der Stadtwache, die nun auch | Zur Unterstützung wurden sogenannte [[Bürgerkompanie|Bürgerkompanien]] vorgehalten, die zeitweise die Nachtwache verrichteten, aber seit dem Aufbegehren der Norder Bürgerschaft gegen Enno III. im Jahre 1602 wohl auch allgemein zur Vestärkung der Stadtwache, die nun auch ''Stadtgarde'' genannt wurde, eingesetzt. An der Spitze dieser Bürgerkompanien stand gemäß einer am 5. September 1602 erlassenen Wachtordnung ein Wachtmeister, der unmittelbar dem [[Drost|Drosten]] unterstand. Spätestens ab 1670 stellte die Bürgerkompanie nur noch die Nachtwache, sodass der militärische Aufgabenteil entfiel.<ref name=":0" /> | ||
In der Zeit um 1735 gab es in der Stadt nur noch zwei Stadtdiener, die "für alle Justiz- und Polizey-Sachen" zuständig und und als bestellte Wachtmeister dem städtischen [[Stadtrat|Magistrat]] unterstanden. Ein weiterer Wachtmeister soll von der fürstlichen Regierung in Aurich gestellt worden sein und dieser unterstanden haben. Den beiden Stadtdienern bzw. Wachtmeistern waren mehrere Polizeidiener untergeordnet, die vor allem als Nachtwächter für Sicherheit sorgen sollten. Dazu zählte auch, die Bevölkerung vor Gefahren wie Bränden oder herannahenden Feinden zu warnen. Dazu trugen sie ein Signalhorn bei sich, das sie regelmäßig blasen mussten. Wohl weniger, um die Zeit anzusagen oder die Funktion zu überprüfen, als vielmehr kundzutun, dass sie unterwegs waren und ihre Pflicht taten. Die Wachtmeister hatten dafür zu sorgen, dass die Polizeidiener ihren Dienst ordnungsgemäß verrichteten und von jedem Hausstand eine jährliche Polizeisteuer ("Wachgeld") von einem Reichstaler zu erheben. Davon befreit waren nur Pastoren, Lehrkräfte und Küster. Von der Bevölkerung hatten sie indes keine besondere Hochachtung für ihre wichtige Tätigkeit zu erwarten, denn Berufe, die im Zusammenhang mit Strafe standen, galten als "unehrlich". Später stieg die Anzahl der "wachgeldfreien Häuser", gänzlich abgeschafft wurde diese Steuer erst zum 1. April 1889.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | In der Zeit um 1735 gab es in der Stadt nur noch zwei Stadtdiener, die "für alle Justiz- und Polizey-Sachen" zuständig und und als bestellte Wachtmeister dem städtischen [[Stadtrat|Magistrat]] unterstanden. Ein weiterer Wachtmeister soll von der fürstlichen Regierung in Aurich gestellt worden sein und dieser unterstanden haben. Den beiden Stadtdienern bzw. Wachtmeistern waren mehrere Polizeidiener untergeordnet, die vor allem als Nachtwächter für Sicherheit sorgen sollten. Dazu zählte auch, die Bevölkerung vor Gefahren wie Bränden oder herannahenden Feinden zu warnen. Dazu trugen sie ein Signalhorn bei sich, das sie regelmäßig blasen mussten. Wohl weniger, um die Zeit anzusagen oder die Funktion zu überprüfen, als vielmehr kundzutun, dass sie unterwegs waren und ihre Pflicht taten. Die Wachtmeister hatten dafür zu sorgen, dass die Polizeidiener ihren Dienst ordnungsgemäß verrichteten und von jedem Hausstand eine jährliche Polizeisteuer ("Wachgeld") von einem Reichstaler zu erheben. Davon befreit waren nur Pastoren, Lehrkräfte und Küster. Von der Bevölkerung hatten sie indes keine besondere Hochachtung für ihre wichtige Tätigkeit zu erwarten, denn Berufe, die im Zusammenhang mit Strafe standen, galten als "unehrlich". Später stieg die Anzahl der "wachgeldfreien Häuser", gänzlich abgeschafft wurde diese Steuer erst zum 1. April 1889.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | ||