Amt Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund innerhalb der Landdrostei Aurich zu Zeiten der Zugehörigkeit Ostfrieslands zum Königreich Hannover und (später) dem Königreich Preußen. Das Amt Norden war der Nachfolger des [[Kanton Norden|Kantons Norden]], der zu Zeiten der französischen Besatzung unter Napoleon gebildet wurde. | Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund innerhalb der Landdrostei Aurich zu Zeiten der Zugehörigkeit Ostfrieslands zum Königreich Hannover und (später) dem Königreich Preußen. Das Amt Norden war der Nachfolger des [[Kanton Norden|Kantons Norden]], der zu Zeiten der französischen Besatzung unter Napoleon gebildet wurde. | ||
Die einstigen Ämter sind vergleichbar mit den heutigen Landkreisen. Eine Landdrostei kann man sich als Vorläufer der Regierungsbezirke vorstellen. Der Landdrostei stand ein Drost vor, ein hoher Beamter, der den Landesherren vertrat. Diese Position kann in etwa mit den ehemaligen Regierungspräsidenten verglichen werden. Dem Drosten unterstanden wiederum mehrere Vogte, die die Amtsvogteien verwalteten. Diese Position ist vergleichbar mit den heutigen Landräten. Sie trugen den Titel [[Amtshauptmann]]. | Die einstigen Ämter sind vergleichbar mit den heutigen Landkreisen. Eine Landdrostei kann man sich als Vorläufer der Regierungsbezirke vorstellen. Der Landdrostei stand ein [[Drost]] vor, ein hoher Beamter, der den Landesherren vertrat. Diese Position kann in etwa mit den ehemaligen Regierungspräsidenten verglichen werden. Dem Drosten unterstanden wiederum mehrere [[Vogt|Vogte]], die die Amtsvogteien verwalteten. Diese Position ist vergleichbar mit den heutigen Landräten. Sie trugen den Titel [[Amtshauptmann]]. | ||
Das Amt Norden bestand von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf.__NOTOC__ | Das Amt Norden bestand von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung [[Amtsgericht Norden|''Amtsgericht'']] erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichten]] existierten.__NOTOC__ | ||
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Version vom 3. September 2021, 08:09 Uhr
Das Amt Norden war ein Gemeindeverbund innerhalb der Landdrostei Aurich zu Zeiten der Zugehörigkeit Ostfrieslands zum Königreich Hannover und (später) dem Königreich Preußen. Das Amt Norden war der Nachfolger des Kantons Norden, der zu Zeiten der französischen Besatzung unter Napoleon gebildet wurde.
Die einstigen Ämter sind vergleichbar mit den heutigen Landkreisen. Eine Landdrostei kann man sich als Vorläufer der Regierungsbezirke vorstellen. Der Landdrostei stand ein Drost vor, ein hoher Beamter, der den Landesherren vertrat. Diese Position kann in etwa mit den ehemaligen Regierungspräsidenten verglichen werden. Dem Drosten unterstanden wiederum mehrere Vogte, die die Amtsvogteien verwalteten. Diese Position ist vergleichbar mit den heutigen Landräten. Sie trugen den Titel Amtshauptmann.
Das Amt Norden bestand von 1814 bis 1885 und ging danach in den Landkreis Norden auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung Amtsgericht erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen Stadtgerichten existierten.
Gliederung
1814 bis 1852
Das Amt Norden war geteilt in die erste Amtsvogtei Norden, bestehend aus den Untervogteien Juist und Osteel, und in die zweite Amtsvogtei Norden, die keine Untervogteien hatte und Westermarsch I und Westermarsch II verwaltete.
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den Bürgermeistern zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.[1] Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte.
1852 bis 1885
Zum Amt Norden gehörten bis auf die Kernstadt das heutige Gebiet der Stadt Norden sowie unter anderem Lütetsburg, Leezdorf, Marienhafe, Osteel, Rechtsupweg, Upgant, Schott sowie die Inselgemeinde Juist. 1859 wurde das Amt Norden mit dem Amt Berum zusammengeschlossen. Das neue Amt hieß zunächst Amt Berum und seit 1869 wieder Amt Norden. 1885 wurde aus Stadt und Amt Norden schließlich der Landkreis Norden gebildet.
Amtshauptmänner
| Amtszeit | Vollständiger Name |
|---|---|
| 1814 - 1819 | ??? |
| 1819 - 1843 | Anton Günther Carl von Glan |
| 1843 - 1844 | vakant |
| 1844 - 1869 | Georg Schweers |
| 1869 - 1879 | Johann Theodor Meyer |
| 1879 - 1882 | Jacob Friedrich Wilhelm Tilemann |
| 1882 - 1884 | ??? |
| 1884 - 1885 | Adolf von Buschmann |
Trivia
An die einstigen Ämter erinnert in unserer Region heute nur noch wenig. Eines der bekanntesten Überbleibsel ist jedoch die Bezeichnung Amtsgericht, dessen Begrifflichkeit zu dieser Zeit entstand. In Berum gibt es zudem beispielsweise eine Straße namens "Am Alten Amt", die sich auf die Lage nahe des Sitzes des Amt Berum bezieht.
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84