Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Die preußische Regierung ordnete mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 die Reduzierung der Ratsherrenstellen an. Starb ein Ratsherr, wurde seine Stelle nicht mehr nachbesetzt, bis die Zahl schließlich drei betrug, die fortan gehalten wurde. Auch die Anzahl der Bürgermeister wurde auf zwei reduziert, die zudem dauerhaft feste Aufgaben bekamen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Im Zuge einer erneuten Reform stieg die Zahl der Ratsherren ab dem 1. Januar 1828 wieder auf 12 an.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> | Die preußische Regierung ordnete mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 die Reduzierung der Ratsherrenstellen an. Starb ein Ratsherr, wurde seine Stelle nicht mehr nachbesetzt, bis die Zahl schließlich drei betrug, die fortan gehalten wurde. Auch die Anzahl der Bürgermeister wurde auf zwei reduziert, die zudem dauerhaft feste Aufgaben bekamen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Im Zuge einer erneuten Reform stieg die Zahl der Ratsherren ab dem 1. Januar 1828 wieder auf 12 an.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> | ||
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Stadtrat faktisch entmachtet, schon vor 1933 hat die NSDAP eine große Mehrheit im Rat und durch gewaltsame Verfolgung der Sozialdemokraten (SPD) und Kommunisten (KPD) können diese ihr Mandat spätestens ab 1933 faktisch nicht mehr ausüben.<ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 29</ref> Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] nahm der Rat am 1946 unter der britischen Militärregierung seine Arbeit wieder auf, ehe er ab 1955 mit dem Erlass der Niedersächsischen Gemeindeordnung endgültig eine neue Legitimiät erhielt. Seitdem hat sich seine Zusammensetzung bis heute im Wesentlichen erhalten. In der ersten Nachkriegszeit war der Stadtrat vor allem damit beschäftigt, den überall herrschenden Mangel entgegenzuwirken, was aufgrund der äußeren Gesamtumstände nur schwer möglich war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 244</ref> | Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Stadtrat faktisch entmachtet, schon vor 1933 hat die NSDAP eine große Mehrheit im Rat und durch gewaltsame Verfolgung der Sozialdemokraten (SPD) und Kommunisten (KPD) können diese ihr Mandat spätestens ab 1933 faktisch nicht mehr ausüben.<ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 29</ref> Ab 1934 wurde das demokratisch gewählte Bürgervorsteherkollegium faktisch entmachtet und abgeschafft. Die Mitglieder des Stadtrates werden nun auf Vorschlag des NS-Gauleiters Weser-Ems vom Auricher Regierungsbezirkspräsidenten eingesetzt. Ein Jahr später wird auch der [[Bürgermeister]] durch die Machthaber eingesetzt und nicht mehr gewählt.<ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 35</ref> Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] nahm der Rat am 1946 unter der britischen Militärregierung seine Arbeit wieder auf, ehe er ab 1955 mit dem Erlass der Niedersächsischen Gemeindeordnung endgültig eine neue Legitimiät erhielt. Seitdem hat sich seine Zusammensetzung bis heute im Wesentlichen erhalten. In der ersten Nachkriegszeit war der Stadtrat vor allem damit beschäftigt, den überall herrschenden Mangel entgegenzuwirken, was aufgrund der äußeren Gesamtumstände nur schwer möglich war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 244</ref> | ||
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