Frisiamühle: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Frisiamühle''' (auch "Ahtens Mühle", "Schmertmanns Mühle", "Voss'sche Mühle" und "Gnurremühle" bekannt) befindet sich auf dem Gelände des [[Norder Tor|Norder Tors]]. Es handelt sich um einen etwa 30 Meter hohen Galerieholländer. Gemeinsam mit der baugleichen [[Deichmühle]] dominiert die Frisiamühle das südliche Stadtbild und ist eines der Wahrzeichen von Norden. Bis zu seiner teilweisen Versiegelung lag die Mühle unmittelbar am Ufer des [[Berumerfehnkanal|Fehnkanals]], der hier in das [[Norder Tief]] mündete. | Die '''Frisiamühle''' (auch "Ahtens Mühle", "Schmertmanns Mühle", "Voss'sche Mühle" und "Gnurremühle" bekannt) befindet sich auf dem Gelände des [[Norder Tor|Norder Tors]]. Es handelt sich um einen etwa 30 Meter hohen Galerieholländer. Gemeinsam mit der baugleichen [[Deichmühle]] dominiert die Frisiamühle das südliche Stadtbild und ist eines der Wahrzeichen von Norden. Bis zu seiner teilweisen Versiegelung lag die Mühle unmittelbar am Ufer des [[Berumerfehnkanal|Fehnkanals]], der hier in das [[Norder Tief]] mündete. | ||
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==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
Die Geschichte der Mühle beginnt am 31. Januar 1700, als Fürst Georg Albrecht aus dem Hause [[Cirksena]], Fürst von Ostfriesland, dem Norder [[Haye Uden]] gegen eine jährliche Zahlung von 24 Reichstalern die Konzession zum Bau und Betreiben einer Pelde- und Gerstenmühle erteilt.<ref>StAA, Rep. 37, Nr. 1426</ref> In früheren Jahren war die Zulassung einer Mühle vom Landesherren zu erteilen, da diesem das Privileg zum Errichten und Betreiben einer Windmühle oblag. Man bezeichnete dies auch als "Mühlenzwang". Als "Pelden" bezeichnet man den Vorgang des Schälens von Roggen oder Gerste. | Die Geschichte der Mühle beginnt am 31. Januar 1700, als Fürst Georg Albrecht aus dem Hause [[Cirksena]], Fürst von Ostfriesland, dem Norder [[Haye Uden]] gegen eine jährliche Zahlung von 24 Reichstalern die Konzession zum Bau und Betreiben einer Pelde- und Gerstenmühle erteilt.<ref>StAA, Rep. 37, Nr. 1426</ref> In früheren Jahren war die Zulassung einer Mühle vom Landesherren zu erteilen, da diesem das Privileg zum Errichten und Betreiben einer Windmühle oblag. Man bezeichnete dies auch als "Mühlenzwang". Als "Pelden" bezeichnet man den Vorgang des Schälens von Roggen oder Gerste. | ||