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Am 30. Januar 1613 verleiht [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] das Privileg, dass alle "Kertz-Käuffe und Commissiones, Actus und Verrichtungen", wie auch alle anderen bürgerlichen Zusammenkünfte nirgendwo anders als im Weinhaus abgehalten werden sollten.<ref name=":0" /> Dies implizierte auch die öffentlichen Versteigerungen, deren Erlös ab 1630 durch Verordnung von [[Ulrich II. Cirksena]] dem 1567 gegründeten und 1631 nach ihm zum Dank benannten [[Ulrichsgymnasium]] zuteil wurde. Der Begriff "Kertz-Käuffe" rührt daher, dass zu Beginn der Versteigerungen eine Kerze angezündet wurde. Die Bietenden konnten solange ein Gebot abgeben, bis die Kerze niedergebrannt war.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 21</ref> Doch nicht nur Güter wurden versteigert, sondern auch Privilegien. Wichtigste Versteigerung waren die Hafenrechte, die einmal jährlich versteigert wurden. Die Einnahmen aus den Versteigerungen waren wichtiger Teil des städtischen Finanzhaushalts. Für den Eintritt müssten die Teilnehmer ein sogenanntes "Stübergeld" entrichten, das dem [[Gasthaus|Armenhaus]] zugute kam.<ref name=":3">Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 12</ref>
Am 30. Januar 1613 verleiht [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] das Privileg, dass alle "Kertz-Käuffe und Commissiones, Actus und Verrichtungen", wie auch alle anderen bürgerlichen Zusammenkünfte nirgendwo anders als im Weinhaus abgehalten werden sollten.<ref name=":0" /> Dies implizierte auch die öffentlichen Versteigerungen, deren Erlös ab 1630 durch Verordnung von [[Ulrich II. Cirksena]] dem 1567 gegründeten und 1631 nach ihm zum Dank benannten [[Ulrichsgymnasium]] zuteil wurde. Der Begriff "Kertz-Käuffe" rührt daher, dass zu Beginn der Versteigerungen eine Kerze angezündet wurde. Die Bietenden konnten solange ein Gebot abgeben, bis die Kerze niedergebrannt war.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 21</ref> Doch nicht nur Güter wurden versteigert, sondern auch Privilegien. Wichtigste Versteigerung waren die Hafenrechte, die einmal jährlich versteigert wurden. Die Einnahmen aus den Versteigerungen waren wichtiger Teil des städtischen Finanzhaushalts. Für den Eintritt müssten die Teilnehmer ein sogenanntes "Stübergeld" entrichten, das dem [[Gasthaus|Armenhaus]] zugute kam.<ref name=":3">Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 12</ref>


Während des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648) und des Siebenjährigen Krieges (1756 - 1763) diente der Saal des Weinhauses als Unterrichtsraum für Schüler des Gymnasiums. Ferner sollen vor 1751 bis zu 20 minderbemittelte (= wenig vermögende) Kinder in einem Anbau des Weinhauses untergebracht worden sein, was auf einen entsprechenden Erlass von Ulrich II. zurückging, wonach notdürftigen Kindern sowohl ein Mittagessen als auch eine Unterkunft gegen geringes Entgelt zur Verfügung gestellt werden sollte.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 19</ref> Dies war ein auf den Wirt des Weinhaus beschränktes Privileg, der als einziger die Bewirtung der Schüler durchführen durfte. Anderen Kindern, als den notdürftigen, dürfte er ferner auch ein Mittagessen anbieten. Während er mit der Preisgestaltung und der Essenswahl bei den Notdürftigen eingeschränkt war, konnte er die Speisen sowie die Preisgestaltung bei den sonstigen Kindern weitestgehend frei gestalten, wenngleich Ulrich II. ihm auftrug, einen angemessenen und keineswegs einen überteuerten Preis zu verlangen.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 22</ref>
Während des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]] (1618 - 1648) und des [[Siebenjähriger Krieg|Siebenjähriges Krieges]] (1756 - 1763) diente der Saal des Weinhauses als Unterrichtsraum für Schüler des Gymnasiums. Ferner sollen vor 1751 bis zu 20 minderbemittelte (= wenig vermögende) Kinder in einem Anbau des Weinhauses untergebracht worden sein, was auf einen entsprechenden Erlass von Ulrich II. zurückging, wonach notdürftigen Kindern sowohl ein Mittagessen als auch eine Unterkunft gegen geringes Entgelt zur Verfügung gestellt werden sollte.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 19</ref> Dies war ein auf den Wirt des Weinhaus beschränktes Privileg, der als einziger die Bewirtung der Schüler durchführen durfte. Anderen Kindern, als den notdürftigen, dürfte er ferner auch ein Mittagessen anbieten. Während er mit der Preisgestaltung und der Essenswahl bei den Notdürftigen eingeschränkt war, konnte er die Speisen sowie die Preisgestaltung bei den sonstigen Kindern weitestgehend frei gestalten, wenngleich Ulrich II. ihm auftrug, einen angemessenen und keineswegs einen überteuerten Preis zu verlangen.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 22</ref>


1804 errichtet [[Christoph Daniel Heuen]] als neuer Inhaber einen Neubau an der bisherigen Stelle.<ref name=":3" /><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 9</ref> Einige Gebäudeteile, so etwa der Keller, bleiben jedoch erhalten. Vorangegangen war einer Veräußerung des Gebäudes aus dem Kirchenbesitz heraus im Jahre 1803.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 66</ref> Das bei den Versteigerungen zu zahlende "Stübergeld" (siehe oben) ging seitdem in die Kasse des Wirtes, das er für den Verzehr einbehielt.<ref name=":3" /> Das Privileg der "Kerzenkäufe" konnte sich Heuen bis 1826 bewahren, die hannoversche Regierung lehnte die Fortführung dessen schließlich ab.<ref name=":2" /><ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 12</ref>
1804 errichtet [[Christoph Daniel Heuen]] als neuer Inhaber einen Neubau an der bisherigen Stelle.<ref name=":3" /><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 9</ref> Einige Gebäudeteile, so etwa der Keller, bleiben jedoch erhalten. Vorangegangen war einer Veräußerung des Gebäudes aus dem Kirchenbesitz heraus im Jahre 1803.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 66</ref> Das bei den Versteigerungen zu zahlende "Stübergeld" (siehe oben) ging seitdem in die Kasse des Wirtes, das er für den Verzehr einbehielt.<ref name=":3" /> Das Privileg der "Kerzenkäufe" konnte sich Heuen bis 1826 bewahren, die hannoversche Regierung lehnte die Fortführung dessen schließlich ab.<ref name=":2" /><ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 12</ref>