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Das '''Stadtgericht Norden''' war das für das Gebiet der Stadt Norden zuständige Gericht, während das [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] für das übliche [[Amt Norden]] zuständig war. Die Gerichtsbarkeit oblag einem der dazu beauftragten [[Bürgermeister|Bürgermeistern]], aber auch der Landesherr hatte gerichtliche Befugnisse in der Stadt.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 15</ref> Zum 1. März 1827 wurde diesen die Gerichtsbarkeit ab- und allein den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]] wurden aufgelöst.
Das '''Stadtgericht Norden''' war das für das Gebiet der Stadt Norden zuständige Gericht, während das [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] für das übliche [[Amt Norden]] zuständig war. Die Gerichtsbarkeit oblag einem der dazu beauftragten [[Bürgermeister|Bürgermeistern]], aber auch der Landesherr hatte gerichtliche Befugnisse in der Stadt.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 15</ref> Zum 1. März 1827 wurde diesen die Gerichtsbarkeit ab- und allein den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden Stadtgerichte wurden aufgelöst.


Sitz des Gerichtes war das [[Altes Rathaus|Alte Rathaus]], wo zwei Mal wöchentlich die Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Da Gefängnisse (dieses existierte zeitweise im Obergeschoss des Treppenturmes, zeitweise neben der [[Theelacht|Theelkammer]]) damals wie heute erhebliche Geldmengen verschlungen, wurden Angeklagte nicht selten mit Anprangerung bestraft. In unmittelbarer Nähe (auf dem heutigen [[Arp-Schnitger-Platz]]) stand der [[Pranger]], genannt ''Kaak'', wo die Verurteilten Spott und Hohn der Passanten ausgesetzt waren und zudem nicht selten ausgepeitscht oder gebrandmarkt wurden. Andere Urteile neben den genannten war auch das Rädern des Verurteilten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 14</ref>  
Sitz des Gerichtes war das [[Altes Rathaus|Alte Rathaus]], wo zwei Mal wöchentlich die Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Da Gefängnisse (dieses existierte zeitweise im Obergeschoss des Treppenturmes, zeitweise neben der [[Theelacht|Theelkammer]]) damals wie heute erhebliche Geldmengen verschlungen, wurden Angeklagte nicht selten mit Anprangerung bestraft. In unmittelbarer Nähe (auf dem heutigen [[Arp-Schnitger-Platz]]) stand der [[Pranger]], genannt ''Kaak'', wo die Verurteilten Spott und Hohn der Passanten ausgesetzt waren und zudem nicht selten ausgepeitscht oder gebrandmarkt wurden. Andere Urteile neben den genannten war auch das Rädern des Verurteilten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 14</ref>