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'''Amtshauptmann''' war ab 1814 der Titel des Vorstehers eines [[Amt Norden|Amtes]] im Köngreich Hannover, zu dem Ostfriesland seitdem gehörte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref>
'''Amtshauptmann''' war ab 1814 der Titel des Vorstehers eines [[Amt Norden|Amtes]] im Köngreich Hannover, zu dem Ostfriesland seitdem gehörte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Seine Aufgaben sind in etwa mit denen eines heutigen Landrates vergleichbar.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==