Amtsgericht Norden: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „{| class="wikitable" style="float:right; margin-left: 10px;" ! colspan="2" | ==Amtsgericht Norden== |- ! colspan="2" |Basisdaten |- |Gründung |unbekannt |- |A…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 18: | Zeile 18: | ||
26506 Norden | 26506 Norden | ||
|} | |} | ||
Das '''Amtsgericht Norden''' | Das '''Amtsgericht Norden''' ist das für den [[Altkreis Norden]] mit Ausnahme der Gemeinden Hinte und Krummhörn zuständige Amtsgericht. Es hat seinen Sitz an der [[Norddeicher Straße]] 1. | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]] wurden aufgelöst. | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||