Schüttemeister: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Schüttemeister''' waren aus den Reihen der Norder | Die '''Schüttemeister''' waren aus den Reihen der [[Bürgerrecht|Norder Bürgerschaft]] gewählte Vertreteter bei der städtischen Verwaltung. Gemeinsam mit dem [[Bürgermeister]] (nebst einem Stadtkämmerer) und dem [[Amtsverwalter]] standen sie an der Spitze der Stadt. Das Amt gab es spätestens seit 1535 mit Einführung der [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1535 (Instituta Nordana)|Instituta Nordana]].<ref name=":0" /> Die Schüttemeister hatten unter anderem polizeiliche Funktionen erfüllen, wobei der Polizeibegriff hier im weiteren Sinne zu verstehen ist und so etwa auch die Aufsicht über Maße und Gewichte an der [[Stadtwaage]] beinhaltete.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Bei Ausübung ihrer Tätigkeit waren sie an die [[Instituta Nordana]] gebunden, die auch als ''Polizeiordnung'' bezeichnet wurde und in Bezug auf das Gewerbe im Wesentlichen eine Fortschreibung des friesischen Gewohnheitsrechts darstellte.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 12</ref> | ||
Wie in anderen Städten auch, hatten die Norder Schüttemeister wohl auch die Bürger im Waffenhandwerk zu unterrichten und den [[Polizei Norden|Wachtdienst]] zu organisieren. Als Befehlshaber achtete sie darauf, dass die Bürger ihre Waffen in gutem Zustand hielten und befehligten diese im Kriegsfalle. Ihre Anzahl betrug in der Regel vier.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50</ref> Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass jeder von ihnen für die Sicherheit und Ordnung in den vier [[Kluft|Kluften]] zuständig war. | Wie in anderen Städten auch, hatten die Norder Schüttemeister wohl auch die Bürger im Waffenhandwerk zu unterrichten und den [[Polizei Norden|Wachtdienst]] zu organisieren. Als Befehlshaber achtete sie darauf, dass die Bürger ihre Waffen in gutem Zustand hielten und befehligten diese im Kriegsfalle. Ihre Anzahl betrug in der Regel vier.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50</ref> Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass jeder von ihnen für die Sicherheit und Ordnung in den vier [[Kluft|Kluften]] zuständig war. | ||
Ab 1602 ging die Aufgabe der Schüttemeister auf den [[Stadtrat]] über, der hierfür zwei sogenannte Baumeister ernannte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | Ab 1602 ging die Aufgabe der Schüttemeister auf den [[Stadtrat]] über, der hierfür zwei sogenannte ''Baumeister'' ernannte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||