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Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder mehr Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen. Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref>
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder mehr Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen. Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref>


Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister erstmals als Gemeindevorsteher gewählt. Spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts standen für Norden offiziell zwei Bürgermeister, ein Stadtkämmerer (Rentmeister) gemeinsam mit anderen Vertretern der Norder Bürgerschaft (den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]]) und Hauptleuten an der Spitze der Stadt Norden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49</ref> In den Folgejahren bekleideten jedoch oftmals auch in Norden mehr als nur zwei Bürgermeister gleichzeitig dieses Amt.
Spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts standen für Norden offiziell zwei Bürgermeister, ein Stadtkämmerer (Rentmeister) gemeinsam mit anderen Vertretern der Norder Bürgerschaft (den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]]) und Hauptleuten an der Spitze der Stadt Norden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49</ref> In den Folgejahren bekleideten jedoch oftmals auch in Norden mehr als nur zwei Bürgermeister gleichzeitig dieses Amt. Erst nach dem Tode von [[Thomas Hermann Wichmann Grems]] im Jahre 1777 reduzierte sich die Anzahl abschließend auf zwei (der dritte Posten wurde nicht mehr neu besetzt),<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> ehe ab Mitte des 19. Jahrhunderts nur noch ein Bürgermeister der Stadt vorstand. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister auch erstmals als solche von der Bevölkerung gewählt.


Über den Bürgermeistern stand der [[Amtsverwalter]], dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist.
Über den Bürgermeistern stand der [[Amtsverwalter]], dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist.
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Amtsverwalter]]
*[[Ortsvorsteher]]


[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]