Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Rat der Stadt Norden''' ist das politische Kollegialorgan Nordens und die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Seine Mitglieder werden Ratsherren bzw. Ratsherrinnen oder Ratsfrauen genannt. | Der '''Rat der Stadt Norden''' ist das politische Kollegialorgan Nordens und die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Seine Mitglieder werden Ratsherren bzw. Ratsherrinnen oder Ratsfrauen genannt. | ||
== Geschichte == | |||
Die Gründung des Norder Stadtrates geht wohl auf eine Neuordnung der Stadtverfassung vom 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] zurück, der die Einrichtung eines Stadtrates mit sechs Mitgliedern nebst dreier [[Bürgermeister]] vorsah.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Dieses Kollegium wurde [[Magistrat]] genannt. Spätestens 1611 wäre er ohnehin dazu verpflichtet worden. In diesem Jahr kommt es zu einem erheblichen Machtverlust durch den sogenannten Osterhusischen Akkord, bei der Graf Enno III. einen großen Teil seiner Macht an die ostfriesischen Stände abtreten musste.<ref>Biographisches Lexikon für Ostfriesland: Enno III.</ref> | |||
Die Stadträte wurden von der Norder Bürgerschaft gewählt. Vakante Stellen wurden jedoch oftmals durch Landesherren neubesetzt, was nicht selten zu heftigen Diskussionen führte. Das Amt des Bürgermeisters wurde jährlich neu vergeben, ebenso schieden jährlich zwei Ratsherren aus, zunächst durch das Los, später der Reihe nach.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | |||
Unter den Ratsherren wurden die Aufgaben vergeben. Es gab zwei Kämmerer, die für die städtischen Finanzen verantwortlich waren und jeweils am 6. Januar eines Jahres die Finanzen vor dem [[Drost]] und dem [[Magistrat]] offenlegen mussten. Zwei Baumeister kümmerten sich um die Aufsicht über die städtischen Gebäude, Straßen, Wege, Wasserleitungen und sonstiges. Auch waren sie für die [[Stadtwaage]] zuständig.<ref name=":0" /> Diese Aufgaben hatten sie damit von den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]] übernommen. | |||
==Aufgaben== | ==Aufgaben== | ||
Der Stadtrat ist keine Behörde im institutionellen Sinne, da die Stadt im ganzen eine solche ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Stadt, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist, betroffen sind und nicht der [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeister]] zuständig ist. Der Stadtrat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Stadt über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Stadt beinhalten. | Der Stadtrat ist keine Behörde im institutionellen Sinne, da die Stadt im ganzen eine solche ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Stadt, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist, betroffen sind und nicht der [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeister]] zuständig ist. Der Stadtrat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Stadt über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Stadt beinhalten. | ||
Der Stadtrat überwacht den Bürgermeister und die städtische | Der Stadtrat überwacht den Bürgermeister und die städtische Verwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Stadt obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Stadtrat in der Geschäftsordnung fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Stadtrates aus. Die Beschlüsse sind keine Verwaltungsakte, sondern stellen eine interne Willensbildung dar. Eine Ausnahme hiervon bilden Beschlüsse, die keines Umsetzungsaktes bedürfen, zum Beispiel eine [[Liste der Straßen in Norden|Straßenumbenennung]]. | ||
Zur Aufgabenbewältigung teilt sich der Stadtrat in verschiedene Ausschüsse, die sich mit bestimmten Themen befassen, so beispielsweise der Bau- und Sanierungsausschuss, der Finanz- und Personalausschuss oder der Tourismus- und Wirtschaftsausschuss. | Zur Aufgabenbewältigung teilt sich der Stadtrat in verschiedene Ausschüsse, die sich mit bestimmten Themen befassen, so beispielsweise der Bau- und Sanierungsausschuss, der Finanz- und Personalausschuss oder der Tourismus- und Wirtschaftsausschuss. Dieses Prinzip hat sich praktisch seit 1602 nicht geändert. | ||
==Fraktionen== | ==Fraktionen== | ||