Altenbürgerlande: Unterschied zwischen den Versionen
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==Verwaltung== | ==Verwaltung== | ||
Die Aufsicht und Leitung dieser Gemeinweide lag in den Händen von zwei Vierten. | Die Aufsicht und Leitung dieser Gemeinweide lag in den Händen von zwei Vierten, im 17. Jahrhundert waren es noch drei Vierte. Sie alle mussten Hausstand und Wohnsitz in der Stadt Norden haben. | ||
== Neuenbürgerlande == | == Neuenbürgerlande == | ||